Vor allem hochspezialisierte Industrieunternehmen oder Online-Dienstleister benötigen maßgeschneiderte Software zur optimalen Unterstützung ihrer Geschäftstätigkeit. Da diese Software hohen Ansprüchen genügen muss, ist der Aufwand und Investitionsbedarf hierfür oftmals beträchtlich. Gerade dann ist es entscheidend, dass das Unternehmen als Auftraggeber die Rechte an der Software in möglichst umfassendem Umfang erhält. Auf der anderen Seite haben Softwareentwickler freilich Interesse an einer möglichst umfangreichen Weiterverwendung der von ihnen konzipierten und programmierten Software. Im Rahmen der Vertragsgestaltung kommt der optimalen Ausgestaltung der Nutzungsrechte an der Software – auf Entwickler- wie auf Auftraggeberseite – daher eine entscheidende Rolle zu.
Im Rahmen der Softwareentwicklung gibt es verschiedene rechtliche Konzepte der Projektumsetzung. Softwareentwickler und beauftragende Unternehmen können dabei beispielsweise auf der Grundlage eines Lasten- und Pflichtenheftes zusammenarbeiten oder auf agile Softwareentwicklungsmethoden (z.B. Scrum) zurückgreifen. Die optimale Form der Zusammenarbeit hängt ganz maßgeblich von den Vorgaben und Bedürfnissen aber auch dem Vertrauen der Vertragsparteien in einander ab. Speziell bei der Entwicklung von Software, die sich dynamisch an marktgerechte Anforderungen oder die innovative Entwicklung des Geschäftsmodells anpassen soll, bieten sich agile Entwicklungsmethoden an.
Wir unterstützen unsere Mandanten mit unserer Branchenexpertise gerne bei der Umsetzung des rechtlichen Konzepts für deren Softwareprojekt.
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