Aus Sicht des Kapitalgebers bestehen bei der Bereitstellung von Venture Capital nicht nur große Risiken, sondern vor allem auch große Chancen. Um diese Chancen zu wahren, sollten entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Diese bestehen aus rechtlicher Sicht insbesondere in der vertraglichen Absicherung des Investments. Hierzu gehört etwa ein Verwässerungsschutz (Anti-Dilution), so dass bei späteren Finanzierungsrunden die Möglichkeit besteht, die eigene Beteiligung in unveränderter (prozentualer) Höhe aufrecht zu erhalten. Auch Vetorechte bei bestimmten Entscheidungen (z.B. Veränderung des Managements, größere Investitionsentscheidungen des Unternehmens) können hier – je nach Höhe der Investition – zweckmäßig sein. Darüber hinaus werden Investoren großes Interesse daran haben, dass die Köpfe hinter der Geschäftsidee dem Unternehmen möglichst lange erhalten bleiben. Um dies zu erreichen, empfehlen sich sogenannte Vesting-Regelungen, welche die Verfügbarkeit der Anteile dieser Personen für einen gewissen Zeitrahmen beschränken. Weitere Möglichkeiten des Investorenschutzes sind vertragliche Regelungen zu Vorkaufsrechten, Mitveräußerungsrechten (tag along) und Mitveräußerungspflichten (drag along).
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