Die außergerichtliche Streiterledigung (ADR – Alternative Dispute Resolution) hat im Geschäftsverkehr mittlerweile eine große Bedeutung erlangt. Sie umfasst sowohl die Schiedsgerichtsbarkeit mit ihren bindenden Schiedssprüchen als auch die Mediation als eine Art moderierte Vergleichsverhandlung sowie viele andere Ausprägungen dieser beiden Ansätze.
Gerade auf internationaler Ebene finden vor allem Schiedsverfahren eine große Akzeptanz, was auf die zahlreichen Vorteile dieses Verfahrens gegenüber staatlichen Gerichtsverfahren zurückzuführen ist:
Die Kosten des Schiedsverfahrens sind dafür in der Regel höher, wenn es mit einem Verfahren vor einem staatlichen Gericht verglichen wird, welches nach der 1. Instanz endet. Bezieht man allerdings noch ein Berufungsverfahren mit ein, kann dieser Vergleich bereits wieder zugunsten der Schiedsgerichtsbarkeit ausgehen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass sich staatliche Gerichte das Know-how, welches die Schiedsrichter schon mitbringen sollen, in Form von Sachverständigengutachten beschaffen müssen, was sich letztlich in den von den Parteien zu tragenden Verfahrenskosten niederschlägt.
Ist einmal die Entscheidung zugunsten der Schiedsgerichtsbarkeit gefallen, werden oft die Chancen der Individualisierung, die das Schiedsverfahren bietet, nicht erkannt und genutzt. Stattdessen wird meist eine vorformulierte Schiedsgerichtsklausel in den Vertrag aufgenommen, ohne hierbei weitere Vorgaben zu machen. In jedem Fall sollten die Vorgaben der jeweiligen Schiedsinstitution (etwa DIS, ICC oder UNCITRAL), deren Schiedsgerichtsordnung bzw. Schiedsverfahrensordnung Anwendung finden soll, eingehalten werden.
Während das Schiedsverfahren typischerweise eine nachträgliche Schadensregulierung ermöglicht, bieten die vor allem in den USA verbreiteten und hierzulande zunehmend in Mode kommenden Verfahren der Mediation und des Mini-Trial schnelle Hilfe während der Konfliktphase. Ziel der Mediation und des Mini-Trial ist die Problemlösung durch Vermittlung eines neutralen Dritten, der lediglich auf eine Einigung hinwirkt, selbst aber keine für die Beteiligten bindende Entscheidung fällen kann. Selbstverständlich können wir Sie auch bei der Vereinbarung, Gestaltung und Durchführung dieser Verfahren kompetent beraten und unterstützen.
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