Keine Haftung für Hotel-WLAN
Der Betreiber eines Hotel-WLANs ist nach Ansicht des AG Hamburg (Urt. v. 10.6.2014 – 25b C 431/13) als Access-Provider einzustufen und daher nicht für Rechtsverletzungen seiner Gäste verantwortlich. Auch sonst haftet er nicht, wenn er den Zugang wirksam beschränkt und Hinweise zur rechtmäßigen Nutzung erteilt. Keine Haftung für Hotel-WLAN
