Transparenzregister-Pflicht ernst nehmen
Transparenzregister: gesetzliche Pflicht
In Anbetracht der auslaufenden Übergangsfrist für AGs und KGaAs wollen wir nochmals an die gesetzliche Pflicht zur Meldung zum Transparenzregister aufmerksam machen. Die Transparenzregister Pflicht betrifft nahezu alle Gesellschaften und Vereine, wobei bereits im Vereinsregister eingetragene Vereine automatisch gemeldet werden.
Bei der Registrierung auf der Website des registerführenden Bundesanzeiger Verlages ist auf genaue Übereinstimmung der Angaben mit den Ausweisdaten zu achten. Ein weggelassener Vorname kann schnell zu einer Beanstandung und weiterem Handlungsbedarf führen.
Bei der Registrierung internationaler Gesellschafterstrukturen (z.B. ausländische Ltd. oder Trust) ist regelmäßig mit Beanstandungen und längeren Prüfungsvorgängen durch das Bundesverwaltungsamt zu rechnen.
Sind Sie auch von der Transparenzregister Pflicht betroffen?
Geschäftsführer einer GmbH sollten die Eintragung nun ebenfalls angehen, um etwa erforderliche Fragen noch vor dem Auslaufen der Übergangsfrist Ende Juni 2022 klären zu können (vgl. Übersicht Transparenzregister Pflicht hierzu).