Widersprüche zwischen elektronischer Handelsregisteranmeldung und XML-Datei
Elektronisch übermittelte Dokumente, insb. Handelsregisteranmeldungen, sind nach einer Entscheidung des OLG Nürnberg (Beschl. v. 19.11.2014 – 12 W 2217/14)
wie schriftliche Erklärungen auszulegen.