Gerichtsstand für Urheberrechtsverletzung im Internet
Für Klagen wegen Urheberrechtsverletzungen bzgl. eines für den deutschen Markt bestimmten Computerspiels ist nach einem Beschluss des OLG Schleswig vom 13.09.2013 (2 AR 28/13) grundsätzlich jedes deutsche Gericht zuständig. Der Rechteinhaber darf seine Wahl auch unter taktischen Gesichtspunkten treffen. Diese kann aber rechtsmissbräuchlich sein, wenn sie aus sachfremden Gründen erfolgt, so insb. in der Absicht, den Gegner zu schädigen.