Gerichtsstand für Urheberrechtsverletzung im Internet

Gerichtsstand für Urheberrechtsverletzung im Internet

Für Klagen wegen Urheberrechtsverletzungen bzgl. eines für den deutschen Markt bestimmten Computerspiels ist nach einem Beschluss des OLG Schleswig vom 13.09.2013 (2 AR 28/13) grundsätzlich jedes deutsche Gericht zuständig. Der Rechteinhaber darf seine Wahl auch unter taktischen Gesichtspunkten treffen. Diese kann aber rechtsmissbräuchlich sein, wenn sie aus sachfremden Gründen erfolgt, so insb. in der Absicht, den Gegner zu schädigen.
Die Wahl der örtlichen Zuständigkeit im Zusammenhang mit dem sog. fliegenden Gerichtsstand ist regelmäßig Gegenstand von Entscheidungen. Im hiesigen Fall mahnte eine in Österreich ansässige Inhaberin der Lizenzrechte an einem Computerspiel einen im Bezirk des AG Langen (Hessen) wohnhaften Internetnutzer wegen des Vorwurfs von Filesharing ab und benannte das AG Norderstedt (Schleswig-Holstein) als örtlich zuständiges Gericht. Auf die Rüge der örtlichen Unzuständigkeit des Abgemahnten verwies das AG Norderstedt den Rechtsstreit an das AG Hamburg, woraufhin sich dieses ebenfalls für örtlich unzuständig erklärte. Das OLG Schleswig bestätigte die Gerichtswahl der Rechteinhaberin und bestimmte das AG Norderstedt als örtlich zuständiges Gericht.

Eine ausführliche Besprechung der Entscheidung finden Sie in der Fachzeitschrift  „Der IT-Rechts-Berater“ (ITRB), ITRB 2014, S. 78 (http://www.cr-online.de/35794.htm).

 

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