Jahresabschluss

Jahresabschluss München Steuerberater Kanzlei Buchhaltung München

Aufstellung des Jahresabschlusses bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Anhang und Lagebericht.

Erstellung von Eröffnungsbilanzen und Zwischenabschlüssen.

Offenlegungen beim elektronischen Bundesanzeiger.

Erstellung von steuerlichen Gewinnermittlungen (Einnahmen-/ Überschussrechnungen, Bilanz) und elektronische Übermittlung an das Finanzamt.

Unterstützung bei Kreditverhandlungen mit Banken.

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss ist der rechnerische Abschluss des Geschäftsjahres. Er besteht aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, kann aber je nach Größenklasse auch weitere Bestandteile umfassen (wie Anhang und Lagebericht). Die Verpflichtung zur Aufstellung eines Jahresabschlusses kann sich aus dem Gesetz ergeben (bspw. das Handelsgesetzbuch für Kaufleute). Aber auch Nicht-Kaufleute können nach Aufforderung des Finanzamts bei Überschreiten bestimmter Größenmerkmale zur Bilanzierung verpflichtet werden. Im Gegensatz zur erheblich einfacheren Einnahmen-/ Überschussrechnung sind eine Vielzahl von Vorschriften zu beachten, deren Missachtung erheblich sanktioniert werden kann. Es ist deshalb unbedingt empfehlenswert, sich hierbei durch Experten kompetent unterstützen lassen.

Regelmäßig erstellen wir für unsere buchführungspflichtigen Mandanten deren Finanzbuchführung und stellen auf dieser Grundlage die Jahresabschlüsse auf. Selbstverständlich unterstützen wir auch unsere selbstbuchenden Mandanten und setzen auf diese Basis bei der Erstellung der Jahresabschlüsse auf. Dabei vereinen wir die gesetzlichen Vorgaben des Handels- und Steuerrechts mit Ihren individuellen Bedürfnissen und Zielen.

Selbstverständlich umfasst unser Leistungskatalog auch die Erstellung von Eröffnungsbilanzen und Zwischenabschlüssen (bspw. als Grundlage für Bewertungen bei Unternehmenstransaktionen). Schließlich übernehmen wir für Sie auch die handelsrechtliche Offenlegung beim elektronischen Bundesanzeiger wie auch die Erstellung der steuerlichen E-Bilanz und deren Übermittlung an die Finanzbehörde.

Für alle Mandanten mit gewerblichen oder selbständigen (freiberuflichen) Einkünften, die nicht zur Bilanzierung verpflichtet sind, erstellen wir die steuerlichen Gewinnermittlungen durch Einnahmen-/ Überschussrechnung oder – soweit sich dies anbietet (bspw. um die steuerliche Belastung zu reduzieren) – durch freiwillige Bilanzierung.

 

Unsere konkreten Leistungen:

  • Aufstellung des Jahresabschlusses bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Anhang und Lagebericht
  • Erstellung von Eröffnungsbilanzen und Zwischenabschlüssen
  • Offenlegungen beim elektronischen Bundesanzeiger
  • Erstellung von steuerlichen Gewinnermittlungen (Einnahmen-/ Überschussrechnungen, Bilanz) und elektronische Übermittlung an das Finanzamt
  • Unterstützung bei Kreditverhandlungen mit Banken

Kompetent. Lösungsorientiert. Erfolgreich.

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