Erstellung von Steuererklärungen für Privatpersonen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer) mit Ermittlung der Einkünfte.
Erstellung von Steuererklärungen für Gesellschaften (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Kapitalertragsteuer).
Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
Erstellung von Lohnsteuer-Anmeldungen mit Beitragsnachweisen zur Sozialversicherung.
Erstellung von Gewinnermittlungen (Bilanz, Einnahmenüberschussrechnung) nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften.
Erstellung von Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen mit Bewertungen nach dem Bewertungsgesetz.
Einspruch und Klage sowie Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Aussetzung der Vollziehung).
Vertretung vor Finanzbehörden und Finanzgerichten.
Steuererklärung für Privatpersonen und Unternehmen
„Um eine Einkommensteuererklärung abgeben zu können, muss man Philosoph sein. Es ist zu schwierig für einen Mathematiker.“
(Albert Einstein, deutscher Physiker und Nobelpreisträger, 1879-1955)
Das Erstellen der eigenen Steuererklärung ist für viele Privatpersonen und Unternehmen eine große Herausforderung und teilweise auch ein regelmäßig wiederkehrendes Ärgernis. Durch die immer komplexer werdenden und sich ständig verändernden Inhalte des deutschen Steuerrechts bedarf es einer eingehenden Kenntnis und Analyse aller steuerrelevanten Bereiche, um alle geforderten Angaben auch zutreffend und vollständig machen zu können.
Wir unterstützen Sie gerne kompetent bei der Erstellung Ihrer Steuererklärungen und haben dabei stets Ihre besondere Situation im Blick. Dazu greifen wir auf jahrelange Erfahrung sowie auf modernste Technik zurück. Denn die Digitalisierung der Abläufe erfordert den Einsatz dafür geeigneter Systeme, die wir für Sie vorhalten, und stellt zukünftig neue Anforderungen, die wir gerne mit Ihnen bewältigen. Unsere Kanzlei haben wir schon frühzeitig auf digitale Abläufe hin ausgerichtet.
Zu unserem Angebot gehört selbstverständlich auch die Überprüfung von Steuerbescheiden. Unsere Mandanten erteilen uns in der Regel Empfangsvollmacht, so dass finanzamtlicher Schriftverkehr und Anfragen stets direkt an uns gerichtet werden. Dies hat für Sie den Vorteil, dass die zu beachtenden Fristen für Rechtsmittel im Blick gehalten und nicht versäumt werden. Das Einlegen von Rechtsmitteln wie Einspruch oder Klage übernehmen wir gerne für Sie und vertreten Sie hierbei gegenüber den Finanzbehörden und Finanzgerichten. Natürlich besprechen wir das jeweils angezeigte Vorgehen mit Ihnen und klären Sie über Kosten und Erfolgsaussichten auf.
Unser Ziel ist es, dass Sie sich mit Ihren steuerlichen Anliegen gut aufgehoben und optimal beraten fühlen. Dabei ist der persönliche Kontakt das Herzstück unserer Beratungsphilosophie.
Unser konkretes Leistungsangebot:
- Erstellung von Steuererklärungen für Privatpersonen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer) mit Ermittlung der Einkünfte
- Erstellung von Steuererklärungen für Gesellschaften (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Kapitalertragsteuer)
- Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen mit Beitragsnachweisen zur Sozialversicherung
- Erstellung von Gewinnermittlungen (Bilanz, Einnahmenüberschussrechnung) nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften
- Erstellung von Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen mit Bewertungen nach dem Bewertungsgesetz
- Durchführung von Rechtsmittelverfahren (Einspruch, Klage) und Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Aussetzung der Vollziehung)
- Vertretung vor Finanzbehörden und Finanzgerichten