Außenprüfung

Steuerliche Außenprüfung Betriebsprüfung Steuerfahndung

Vertretung in Außenprüfungen und in allen anderen Prüfungen durch die Finanzbehörden.

Verhandlungen mit den Finanzbehörden.

Begleitende Unterstützung Ihres Steuerberaters.

Außenprüfung

Häufig wird unter einer Außenprüfung eine Betriebsprüfung verstanden. Dies ist jedoch nicht zutreffend. Zwar werden Außenprüfungen regelmäßig bei selbständig tätigen Steuerpflichtigen durchgeführt. Jedoch ist gesetzlich geregelt, dass solche Prüfungen unter bestimmten Voraussetzungen auch bei allen anderen Personen erfolgen können (bspw. Zur Prüfung umfangreicher Vermietungseinkünfte an Ort und Stelle). Neben der umfassenden Betriebsprüfung gibt es zahlreiche weitere Prüfungen durch die Finanzbehörden, wie die Umsatzsteuer-Sonderprüfung, die Lohnsteuer-Außenprüfung, die Kassennachschau, der Umsatzsteuernachschau usw.

Die Außenprüfung dient der Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse. Die Finanzbehörde wird dabei auf Grundlage einer Prüfungsanordnung tätig, es bestehen jedoch auch Möglichkeiten im Rahmen einer Nachschau ohne Prüfungsanordnung vor Ort Prüfungsmaßnahmen durchzuführen und dann in eine „echte“ Außenprüfung überzugehen. Dadurch werden umfangreiche Mitwirkungspflichten der betroffenen Personen ausgelöst, und aus Pflichten entstehen auch Rechte, deren Einhaltung es zu beachten gilt.

Die Prüfungstätigkeit der Finanzbehörden hat sich in den vergangenen Jahren stetig intensiviert, sei es weil die Anzahl der Prüfer kontinuierlich erhöht wurde, sei es weil es mehr fachliche Expertise in Form von Fachprüfern gibt (z.B. für Auslandsbeziehungen), oder sei es weil sich durch den Einsatz moderner IT die Schlagkraft massiv erhöht hat. Nicht selten werden aus Außenprüfungen Fahndungsprüfungen, weil Hinweise für steuerstrafrechtliche Sachverhalte festgestellt werden.

Heute ist die Begleitung durch einen versierten Kenner unabdingbar geworden. Wir bereiten unsere Mandanten auf die anstehende Prüfung vor, lassen die Prüfung in unserer Kanzlei durchführen, sind Ihr Vertreter gegenüber den Prüfern, informieren Sie über den Verlauf und schließen die Prüfung ab. Ihre Rechte haben wir dabei stets im Blick und setzen uns für Sie ein, wenn wir der Auffassung sind, dass Ihre Rechte durch die Prüfungshandlungen verletzt werden.

Unsere fachliche Expertise, v.a. durch Herrn Steuerberater Dittmeier als ehemaligem Betriebsprüfer und Steuerfahnder, schätzen auch Berufskollegen, die uns nicht selten bei einer aus dem Ruder laufenden Betriebsprüfung konsultieren. Dies erfüllt uns zugegebener Maßen mit Stolz.

Unser Leistungsumfang:

  • Vertretung in Außenprüfungen und in allen anderen Prüfungen durch die Finanzbehörden
  • Verhandlungen mit den Finanzbehörden
  • Begleitende Unterstützung Ihres Steuerberaters

Kompetent. Lösungsorientiert. Erfolgreich.

So verstehen wir Beratung.