Selbstanzeige

Sselbstanzeige Finanzamt Steuerstrafrecht Steuerberatung München

Prüfung der Möglichkeiten einer Selbstanzeige.

Einschätzung der strafrechtlichen Risiken.

Durchführung der Selbstanzeige und Koordinierung der einzelnen Maßnahmen, ggf. unter Einbeziehung Ihres steuerlichen Vertreters.

Vertretung im Steuerstrafverfahren bzw. Steuerbußgeldverfahren.

Selbstanzeige beim Finanzamt

Steuerhinterziehung (Straftat) wird nach dem Gesetz mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft, in besonders schweren Fällen mit bis zu zehn Jahren.

Liegt lediglich eine leichtfertige Verkürzung (Ordnungswidrigkeit) vor, dann drohen mitunter erhebliche Bußgelder.

Mit dem gesetzlich verankerten Instrument der sog. Selbstanzeige besteht die Möglichkeit, einer strafrechtlichen bzw. bußgeldrechtlichen Ahndung zu entgehen. Wird eine eingereichte Selbstanzeige als wirksam angesehen, dann müssen zwar die Steuern und etwaige weitere Zahlungen (wie Zinsen, Zuschlag zur Erreichung der Straffreiheit) geleistet werden, das vormalige Fehlverhalten bleibt ansonsten aber sanktionsfrei. Schließlich kann auch über die Vermögenswerte wieder frei verfügt werden, die aus zuvor steuerlich nicht erklärten Quellen stammten (z.B. Schwarzgeldkonto im Ausland).

Die Selbstanzeige ist ein rechtlich komplexes Instrument und erfordert zur Erreichung des angestrebten Ziels die erforderliche Sach- und Fachkunde. So ist es wichtig festzustellen, ob eine Selbstanzeige überhaupt noch wirksam eingereicht werden kann, oder ob nicht bereits etwaige Sperrgründe vorliegen. Zudem ist das Vollständigkeitsgebot zu beachten: ist die Nacherklärung unvollständig, dann kann keine Straffreiheit mehr eintreten; es gibt auch keine Chance einer zweiten ergänzenden Erklärung. Schließlich stellen wir immer wieder fest, wie wichtig es ist, die Mandantschaft an die Hand zu nehmen und durch diese sensible und hoch emotionale Phase mit Erfahrung zu führen.

Für eine wirksame Selbstanzeige gibt es nur die eine Chance. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, dass Sie sich dabei von erfahrenen und fachkundigen Beratern vertreten lassen. Besonders mit unserem Partner, Herrn Steuerberater Dittmeier als ehemaligem Steuerfahnder, verfügt unsere Kanzlei über einen ausgewiesenen Spezialisten auf diesem Gebiet. Vertrauen Sie gerne auf seine Kompetenz und Persönlichkeit. Absolute Diskretion ist selbstverständlich!

 

Unser Leistungsumfang:

  • Prüfung der Möglichkeiten einer Selbstanzeige
  • Einschätzung der strafrechtlichen Risiken
  • Durchführung der Selbstanzeige und Koordinierung der einzelnen Maßnahmen, ggf. unter Einbeziehung Ihres steuerlichen Vertreters
  • Vertretung im Steuerstrafverfahren bzw. Steuerbußgeldverfahren

 

 

 

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So verstehen wir Beratung.