Abwehrberatung – Allgemein

Abwehrberatung – Allgemein

Präventivberatung in steuerlicher und steuerstrafrechtlicher Hinsicht einschließlich Begutachtung.

Unterstützung in Vollstreckungsverfahren durch die Finanzbehörden.

Selbstanzeigenberatung und Erstellung von Selbstanzeigen.

Vertretung und Verteidigung in Steuerstrafverfahren, soweit erforderlich in Zusammenarbeit mit eigenen oder in Kooperation zusammenarbeitenden Rechtsanwälten.

Beratung in und Durchführung von Rechtsmittelverfahren (Einspruch, Klage).

Teilnahme an Außenprüfungen (Betriebsprüfung, Steuerfahndungsprüfung, Umsatzsteuer-Sonderprüfung, Lohnsteuer-Außenprüfung).

Steuerliche Abwehrberatung – Allgemein

Steuerrecht ist Recht, Ihr Recht. Wir helfen Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen und zu verteidigen, wo immer dies nötig und angezeigt ist.

Immer häufiger werden Außenprüfungen (bspw. Betriebsprüfung, Umsatzsteuer-Sonderprüfung) in Steuerstrafverfahren übergeleitet. Nicht selten liefern die Betroffenen durch unbedachte Äußerungen oder die sorglose Vorlage von Urkunden selbst Anlass dazu, zumal das auslösende Moment, der sog. Anfangsverdacht, ein eher niedriges Einstiegsniveau aufweist.

Hierin liegt eine unserer Schlüsselkompetenzen, zumal wir aus unserem Partnerkreis mit Herrn Steuerberater Dittmeier über einen ehemaligen Betriebsprüfer und Steuerfahnder verfügen, der mit beiden Seiten (Ihre und die der Finanzverwaltung) bestens vertraut ist und mit einer Vielzahl erfolgreich abgeschlossener Fälle eine langjährige Erfahrung aufweist.

Aber nicht nur in diesen „Extremsituationen“ stehen wir Ihnen zur Seite. Wir führen für Sie Einsprüche und Klageverfahren, wo wir dies für sinnvoll erachten, und vertreten Sie selbstverständlich auch in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes oder in Vollstreckungsverfahren. Nicht selten werden wir aufgrund unserer Kompetenzen auch von anderen Steuerkanzleien für diese Verfahren hingezogen.

Wir kümmern uns um Ihre Rechte!

Unser Leistungsumfang:

      • Präventivberatung in steuerlicher und steuerstrafrechtlicher Hinsicht einschließlich Begutachtung
      • Unterstützung in Vollstreckungsverfahren durch die Finanzbehörden
      • Selbstanzeigenberatung und Erstellung von Selbstanzeigen
      • Vertretung und Verteidigung in Steuerstrafverfahren, soweit erforderlich in Zusammenarbeit mit eigenen oder in Kooperation zusammenarbeitenden Rechtsanwälten
      • Beratung in und Durchführung von Rechtsmittelverfahren (Einspruch, Klage)
      • Vertretung vor den Finanzbehörden und Finanzgerichten
      • Teilnahme an Außenprüfungen (Betriebsprüfung, Steuerfahndungsprüfung, Umsatzsteuer-Sonderprüfung, Lohnsteuer-Außenprüfung)

Kompetent. Lösungsorientiert. Erfolgreich.

So verstehen wir Beratung.