Steuerstreit

Steuerstreit mit dem Finanzamt Steuerberater München

Einspruch gegen Steuerbescheide und andere Verwaltungsakte.

Durchführung von Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes.

Durchführung von finanzgerichtlichen Klageverfahren.

Prüfung von steuerlichen Sachverhalten und Einschätzung von Erfolgsaussichten.

Verhandlung mit den Behörden.

Anträge auf Stundung und Erlass.

Vertretung in steuerlichen Vollstreckungsverfahren.

Steuerstreit mit dem Finanzamt

Recht haben bedeutet nicht automatisch Recht bekommen. Sein Recht durchzusetzen ist wiederum nicht immer angezeigt, wichtig ist, dass der Nutzen und die Kosten der Durchsetzung nicht außer Acht gelassen werden. Es geht im Wesentlichen also um die effektive Durchsetzung Ihres Rechts – notfalls auch im Streit, also der Auseinandersetzung im Rechtsmittelverfahren, erforderlichenfalls auch vor Gericht.

Hauptsächlich wird es im Steuerstreit darum gehen, falsche Steuerbescheide durch ein sich anschließendes Einspruchs- oder Klageverfahren wieder richtig zu stellen und dadurch rechtswidrige Steuerzahlungen zu vermeiden. Ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid hebt jedoch nicht die Verpflichtung zur Zahlung der festgesetzten Steuern auf. Hierfür müssen andere Instrumente bedient werden, die des vorläufigen Rechtsschutzes.

Häufig ist auch nicht bekannt, dass Rechtsmittel in allen anderen Phasen des Besteuerungsverfahrens möglich sind, beispielsweise bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen im Rahmen eines Auskunftsersuchens an Dritte, bei der Anforderung von Unterlagen anlässlich Betriebsprüfungen, bei Kontenpfändungen etc.

Auch sehen sich Geschäftsführer nicht selten damit konfrontiert, dass gegen sie Haftungsbescheide erlassen werden, mit denen sie zur Zahlung von Steuern „ihrer“ Gesellschaft verpflichtet werden.

Wir vertreten Sie in allen Phasen des Steuerstreits und stehen ihnen mit unserer einschlägigen Expertise und Erfahrung vertrauensvoll und kompetent zur Seite. Wir beraten Sie und zeigen Ihnen auf, ob es sich lohnt, weiterzumachen. Schließlich unterstützen wir Sie auch in Vollstreckungs-, Stundungs- und Erlassverfahren.

Ihr Recht ist bei uns in guten Händen!

 

Unser Leistungsumfang:

  • Einspruch gegen Steuerbescheide und andere Verwaltungsakte
  • Durchführung von Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes
  • Durchführung von finanzgerichtlichen Klageverfahren
  • Prüfung von steuerlichen Sachverhalten und Einschätzung von Erfolgsaussichten
  • Verhandlung mit den Behörden
  • Anträge auf Stundung und Erlass
  • Vertretung in steuerlichen Vollstreckungsverfahren

Kompetent. Lösungsorientiert. Erfolgreich.

So verstehen wir Beratung.