Gewinnspiele rechtssicher und erfolgreich ausrichten
Gewinnspiele erfreuen sich im Bereich der Neukundengewinnung (Leadgenerierung) – insbesondere seit Abschaffung des Kopplungsverbotes – großer Beliebtheit. Anbieter sind hier mitunter sehr einfallsreich, was ihnen einerseits eine größere Reichweite, andererseits aber auch größeren Ärger bereiten kann. Ganz wesentlich kommt es in diesem Zusammenhang darauf an, dass die Grenze zum Glücksspiel nicht überschritten wird, für das eine staatliche Genehmigung erforderlich ist. Kann der Anbieter diese Genehmigung nicht vorlegen, macht er sich sogar strafbar.
Gewinnspiele werden vor allem dann recht schnell zu Glücksspielen, wenn ein gewisser Einsatz erforderlich ist, um teilnehmen zu können. Dabei wird ein Betrag in Höhe von € 0,50 weitgehend toleriert, da dies in etwa dem Porto entspricht, welches früher für die postalische Teilnahme zu zahlen war. Darüber hinaus sollten Gewinnspiele eine gewisse geistige Leistung der Teilnehmer erfordern, da ansonsten das Glückselement überwiegt, was wiederum – wie der Name schon sagt – ein wesentliches Kriterium für das Glücksspiel ist.
Auch wenn die Verbindung von Gewinnspielen mit dem Absatz von Waren nunmehr zulässig ist, gibt es auch hier Grenzen, die zu beachten sind (z.B. keine Irreführung).
Seit vielen Jahren beraten wir Unternehmen bei der Umsetzung von Gewinnspielen, insbesondere der Gestaltung von Teilnahmebedingungen.
Kompetent. Lösungsorientiert. Erfolgreich.
So verstehen wir Beratung.
Gewinnbenachrichtigung
In dem vom Bundesgerichtshof (BGH, Urteil v. 9. Juni 2005 – I ZR 279/02) entschiedenen Fall hatte ein Versandhändler unaufgefordert personalisierte Gewinnbenachrichtigungen an Verbraucher gesendet, die den Eindruck erweckten, der Verbraucher habe einen Preis im Wert von ca. DM 50.000 gewonnen. Zum Erhalt des Gewinns sei nur die Rücksendung einer „Gewinn-Anforderung“ unter Beifügung von DM 50 innerhalb einer angegebenen Frist nötig. Ferner war eine kostenpflichtige 0190-Telefonnummer für „Gewinn-Auskünfte“ angegeben.
Update: Fällt das Verbot für Online-Glücksspiele?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte aufgrund der liberalen Sonderregelung zu Glücksspielen im Bundesland Schleswig-Holstein bereits Zweifel an der Rechtmäßigkeit des im Glücksspielstaatsvertrag niedergelegten Verbots von Online-Glücksspielen geäußert.
Fällt das Verbot für Online-Glücksspiele?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit des im Glücksspielstaatsvertrag niedergelegten Verbots von Online-Glücksspielen geäußert. In dem zugrundeliegenden Gerichtsverfahren versucht die staatliche Lotteriegesellschaft von Nordrhein-Westfalen zu erreichen, dass der auf Gibraltar niedergelassene Anbieter von Internet-Glücksspielen sein Angebot in Deutschland vom Markt nimmt.
Auswirkungen der EuGH-Urteile zum deutschen Wett- und Lotteriemonopol auf Glücks- und Gewinnspiele
Mit Urteil vom 8. September 2010 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass das deutsche Staatsmonopol für Lotterien und Sportwetten gegen EU-Recht (Grundfreiheiten) verstößt. Das Urteil betrifft ausnahmslos das deutsche Sportwetten- und Lotteriemonopol. Eine generelle Aussage derart, dass das bestehende deutsche Glücksspielverbot (mit Erlaubnisvorbehalt) gegen EU-Recht verstößt und Glücksspiele nun zulässig sind, hat der EuGH hingegen nicht getroffen.