Auswirkungen der EuGH-Urteile zum deutschen Wett- und Lotteriemonopol auf Glücks- und Gewinnspiele
Mit Urteil vom 8. September 2010 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass das deutsche Staatsmonopol für Lotterien und Sportwetten gegen EU-Recht (Grundfreiheiten) verstößt. Das Urteil betrifft ausnahmslos das deutsche Sportwetten- und Lotteriemonopol. Eine generelle Aussage derart, dass das bestehende deutsche Glücksspielverbot (mit Erlaubnisvorbehalt) gegen EU-Recht verstößt und Glücksspiele nun zulässig sind, hat der EuGH hingegen nicht getroffen.
Das Urteil hat vor allem im Glücksspielsektor hohe Aufmerksamkeit erfahren und ist teils euphorisch gefeiert worden. Diese Freude ist allerdings verfrüht. Der EuGH hat zwar festgestellt, dass die bisherigen Regelungen des Staatsmonopols betreffend Lotterien und Sportwetten bis zum Erlass eines neuen, mit EU-Recht vereinbaren Gesetzes nicht weiter angewendet werden dürfen. Die gilt aber nur für Regelungen, die Lotterien und Sportwetten beschränken. Die Mehrzahl der Regelungen im Glücksspielrecht sind nicht betroffen. Profiteure des EuGH-Urteils sind also vor allem die Sportwettenvermittler, deren Klagen vor deutschen Verwaltungsgerichten den EuGH im Rahmen des sog. Vorabentscheidungsverfahrens auch erst auf den Plan gerufen haben. Insgesamt wird das Urteil des EuGH wohl zunächst zur Folge haben, dass seitens der deutschen Behörden bis zu einer Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) Zurückhaltung herrschen wird. Die Dauer dieser Phase hängt maßgeblich davon ab, wie schnell sich die Bundesländer auf eine neue Regelung verständigen können. Welche Prägung ein neues Gesetz zum Glücksspielwesen bekommen wird, ist indes völlig ungewiss. Die Vorgaben des EuGH wären beispielsweise schon dann eingehalten, wenn der Staat für die von ihm veranstalteten Sportwetten und Lotterien keine Werbung mehr macht, sondern im Gegenteil vor den Gefahren von Spielsucht warnt. Das Urteil des EuGH verlangt jedenfalls nicht, dass in Deutschland Glücksspiele zukünftig erlaubt werden müssen. Es ist aber auch nicht ausgeschlossen, dass die Bundesländer im Zuge eines neuen Gesetzes weitergehende Änderungen vornehmen. Schließlich entgehen dem deutschen Fiskus durch das grundsätzlich bestehende Glücksspielverbot (mit Erlaubnisvorbehalt) erhebliche Steuereinnahmen, von denen andere Länder profitieren, in denen ein liberaleres Glücksspielwesen herrscht.
Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns hier unverbindlich.