Gerichtsstand für Urheberrechtsverletzung im Internet

Gerichtsstand für Urheberrechtsverletzung im Internet

Für Klagen wegen Urheberrechtsverletzungen bzgl. eines für den deutschen Markt bestimmten Computerspiels ist nach einem Beschluss des OLG Schleswig vom 13.09.2013 (2 AR 28/13) grundsätzlich jedes deutsche Gericht zuständig. Der Rechteinhaber darf seine Wahl auch unter taktischen Gesichtspunkten treffen. Diese kann aber rechtsmissbräuchlich sein, wenn sie aus sachfremden Gründen erfolgt, so insb. in der Absicht, den Gegner zu schädigen.

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Persönlichkeitsrechtsverletzende Veröffentlichung persönlicher Nachrichten

Persönlichkeitsrechtsverletzende Veröffentlichung persönlicher Nachrichten

Die eigenmächtige Veröffentlichung einer persönlich an einen bestimmten Empfänger gerichteten Nachricht im Internet, insb. in sozialen Netzwerken, verletzt den Verfasser in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, wenn weder der Inhalt der Nachricht, noch die Person des Verfassers im öffentlichen Interesse steht (OLG Hamburg, Beschl. v. 4. Februar 2013 – 7 W 5/13). 

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Keine Gefährdungshaftung des Anschlussinhabers für Filesharing

Keine Gefährdungshaftung des Anschlussinhabers für Filesharing

Bei Urheberrechtsverletzungen im Internet durch die Nutzung von Tauschbörsen stellt sich die Frage der Haftung des Anschlussinhabers, sei es unmittelbar als Täter oder als Störer, dem die Rechtsverletzung eines Dritten zuzurechnen ist. Im Zuge der Verfolgung einer solchen Urheberrechtsverletzung in einem Filesharing-Netzwerk wurde eine IP-Adresse ermittelt. Nach dem Vorbringen der Anschlussinhaberin konnte über ihren Anschluss zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung allerdings kein Zugang ins Internet hergestellt werden, da sie weder internetfähige Geräte besaß, noch einen Router zum Verbindungsaufbau angeschlossen hatte. Das LG München (Urt. v. 22.3.2013 – 21 S 28809/11) hatte zu entscheiden, ob diese Verteidigung der in Anspruch Genommenen ausreicht.

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