Schiedsrecht / Mediation

Mediation & Schiedsrecht

Geschäftsbeziehungen erfordern eine solide Grundlage, insbesondere wenn eine dauerhafte, erfolgreiche Zusammenarbeit angestrebt wird. Insoweit ist es wichtig, dass die jeweiligen Interessen hinreichend abgesichert und vertraglich abgebildet sind. Investitionen in belastbare Vertragsgrundlagen zahlen sich für Unternehmen erfahrungsgemäß aus, vor allem dann, wenn es zu Meinungsverschiedenheiten kommt.

Je nach Charakter des Projekts und damit der Vertragsgrundlage(n) – Dienstvertrag, Werkvertrag, Werklieferungsvertrag, Handelsvertretervertrag, etc. – sind rechtlich unterschiedliche Aspekte zu berücksichtigen und vertraglich abzubilden. Aufgrund der zunehmenden Komplexität der Produkte und Leistungen sind Verträgen bei genauerer Betrachtung häufig Elemente verschiedener Vertragstypen zugrunde zu legen. In der Unternehmenspraxis werden solche Verträge gerne „Kooperationsvertrag“ oder „Projektvertrag“ genannt, was jedoch nicht darüber hinwegtäuschen kann, dass ein derartiger Vertrag in aller Regel sowohl dienst- als auch miet- und werkvertragliche Bestandteile enthält. Das wirkt sich u.a. bei der Leistungsbeschreibung wie auch bei der Gewährleistung aus. Hier sollten frühzeitig die (rechtlichen) Weichen richtig gestellt werden, um bei Konflikten in der Vertragsbeziehung keine Überraschungen zu erleben, sondern eine möglichst starke Rechtsposition zu haben. Im Sinne klarer, handhabbarer Rechtsstrukturen und der Vermeidung ungewünschter Vertragsinterpretationen kann es etwa sinnvoll sein, von außen als Einheit wahrgenommene Leistungsbestandteile rechtlich in einzelnen, aufeinander abgestimmten Verträgen abzubilden.

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