Steuerpflicht bei sukzessivem Verkauf einer Sammlung auf eBay
Der kontinuierliche Verkauf von Gegenständen aus einer Sammlung auf eBay kann als unternehmerische Handlung einzuordnen und damit zu besteuern sein (FG Köln, Urt. v. 4.3.2015 – 14 K 188/13).
Ein Anbieter verkaufte über die Onlineplattform eBay über etliche Jahre hinweg vor allem Bierdeckel und Bieretiketten. Einen Großteil der Sammlung hatte er geschenkt bekommen bzw. geerbt. Seinen Lebensunterhalt bestritt er aus einer Rente, geringem Arbeitslohn und den Verkäufen auf eBay. In den Jahren 2005 bis 2008 beliefen sich die Umsätze auf insgesamt über 160.000 €. Der Anbieter hatte weder ein Gewerbe angemeldet noch Steuererklärungen abgegeben. Das Finanzamt sah in dem Handel eine steuerpflichtige Tätigkeit und erließ entsprechende Umsatz- und Einkommensteuerbescheide.
Das FG Köln bestätigte die Auffassung der Finanzverwaltung und wies die Klage gegen die Steuerbescheide ab.
Eine ausführliche Besprechung der Entscheidung finden Sie in der Fachzeitschrift „Der IT-Rechts-Berater“ (ITRB), ITRB 2015, S. 209.
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