Steuerstrafverfahren

Steuerstrafverfahren

Vertretung und Verteidigung im Steuerstrafverfahren bzw. Steuerbußgeldverfahren.

Besprechungen mit den Behörden.

Stellung von Beweisanträgen und sonstigen Anträgen.

Entwicklung von Verteidigungsstrategien.

Prüfung der steuerlichen und strafrechtlichen Berichte und daraufhin erlassenen Bescheide.

Ein Ansprechpartner bis zum Abschluss des Verfahrens.

Steuerstrafverfahren

Im Jahr 2017 wurden bundesweit in den Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter ca. 62.000 Steuerstrafverfahren bearbeitet, durch die Steuerfahndungsstellen wurden ca. 35.000 Fälle erledigt. Mehrsteuern wurden dabei in Höhe von rd. 2,9 Mrd. Euro festgestellt und Freiheitsstrafen im Gesamtumfang von 1.586 Jahren verhängt. Zudem wurden rd. 5.000 Bußgeldverfahren abgeschlossen und Bußgelder von mehr als 168 Mio. Euro verhängt. (Quelle: Bundesfinanzministerium).

Die Ursachen, warum es zur Einleitung von Steuerstrafverfahren kommt, sind vielfältig. Nicht immer sind es Anzeigen von außen (z.B. Ehegatte, Mitarbeiter). Häufig entwickeln sich steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren auch von innen, also aus der Finanzverwaltung, heraus (z.B. durch die Auswertung von Kontrollmaterial, aus laufenden Betriebsprüfungen). Und nicht selten ahnen die Betroffenen davon nichts: wer sich heute im Wirtschaftsleben bewegt und Gestaltungen zur Minimierung der Steuerlast vornimmt, ist heute tatsächlich schneller im strafrechtlich relevanten Überprüfungsbereich (Ermittlungsverfahren), als dass denkbar gewesen ist. Die Folgen sind mitunter enorm: physische Belastungen, finanzielle Belastungen, Unsicherheit und Ungewissheit, Stress.

Im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren, das regelmäßig durch die Finanzbehörde geführt wird, wird untersucht, ob sich ein bestehender Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung bestätigt oder nicht. Im besten Fall wird das Verfahren am Ende ergebnislos eingestellt, im schlimmsten Fall droht eine mehrjährige Haftstrafe. Zudem werden die bislang verkürzten Steuern zur Nachzahlung fällig. Während des Ermittlungsverfahrens haben die Betroffenen besondere Rechte.

Wichtig ist, dass Sie sich adäquat im Ermittlungsverfahren vertreten lassen. Ein kompetenter Verteidiger vereint dabei die erforderlichen Kenntnisse im Steuerrecht und im Strafrecht. Zudem sollte der Verteidiger Erfahrung im Umgang mit den betreffenden Stellen haben und die Verfahrensabläufe kennen.

Wir kennen die Bedürfnisse der Betroffenen während dieser schwierigen Zeit und begleiten Sie kompetent, klären Sie auf und vertreten und verteidigen Sie vor den Behörden und Gerichten. Wir versuchen im Interesse unserer Mandanten Gerichtsverfahren wo es geht zu vermeiden und wir sind stolz darauf, dass uns das in der Vergangenheit häufig gelungen ist. Dafür ist es jedoch besonders wichtig, in einem frühen Stadium des Ermittlungsverfahrens eingebunden zu sein. Zögern Sie deshalb nicht und kontaktieren Sie uns spätestens, wenn Sie von der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens Kenntnis erlangt haben. Herr Steuerberater Dittmeier verfügt als ehemaliger Betriebsprüfer und Steuerfahnder des Finanzamts München über langjährige Erfahrungen gerade in diesem Bereich.

 

Unser Leistungsumfang:

  • Vertretung und Verteidigung im Steuerstrafverfahren bzw. Steuerbußgeldverfahren
  • Besprechungen mit den Behörden
  • Stellung von Beweisanträgen und sonstigen Anträgen
  • Entwicklung von Verteidigungsstrategien
  • Prüfung der steuerlichen und strafrechtlichen Berichte und daraufhin erlassenen Bescheide
  • Ein Ansprechpartner bis zum Abschluss des Verfahrens

Kompetent. Lösungsorientiert. Erfolgreich.

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