Steuergestaltung

Steuergestaltung dank Steuerberatung in unserer Steuerkanzlei München

Beratung und Auskunft zur Steuergestaltung.

Erarbeitung und Umsetzung von steuerlichen Gestaltungskonzepten.

Erstellung von Gutachten und Stellung von steuerlichen Anträgen.

Steuergestaltung – Teil unserer Steuerbaratung

„Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen!“

(BGH-Urteil von 1965)

Durch die Nutzung von legalen Möglichkeiten und Verfahren versuchen wir, die Steuerlast von Unternehmen und Privatpersonen zu verringern. Das ist es, was wir unter Steuergestaltung verstehen. Wesentlich ist dabei jedoch, dass der betreffende Sachverhalt möglichst frühzeitig besprochen wird, um sich mangels besserer Kenntnis nicht frühzeitig Gestaltungsoptionen zu verbauen.

Immer häufiger lösen Steuergestaltungen jedoch auch Konflikte mit den Steuerbehörden aus. Begriffe wie Gestaltungsmissbrauch, Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung sind nicht zuletzt aufgrund der Berichterstattung über Fälle prominenter Persönlichkeiten mittlerweile weithin geläufig geworden. Nicht selten kommt es vor, dass viele Jahre nach der Umsetzung einer gewollten Steueroptimierung die Finanzverwaltung die Sachverhalte aufgreift und eine über Jahre scheinbar akzeptierte Rechtsauffassungen nunmehr anders bewertet und bereits erlassene Steuerbescheide mit zum Teil erheblichen Steuernachforderungen ändert.

Unser Ziel bei der Steuergestaltung ist es, für Sie so weit wie möglich Rechtssicherheit zu erzeugen. Denn nach unserer Überzeugung ist dies ein übergeordnetes Mandanteninteresse.

Unser konkretes Leistungsangebot:

  • Beratung und Auskunft
  • Erarbeitung und Umsetzung von steuerlichen Gestaltungskonzepten
  • Erstellung von Gutachten und Stellung von steuerlichen Anträgen

Kompetent. Lösungsorientiert. Erfolgreich.

So verstehen wir Beratung.