Social community, social media, UGC User Generated Content, browser games
Hoher Beratungsbedarf – Online-Recht und Internetrecht
Innovative Dienste und Plattformen, die immer häufiger verschiedene Medien miteinander verbinden, lassen sich oft nicht schematisch in die bekannten Kategorien einordnen. Hierzu gehören auch Social Community Plattformen, über die User eigene Inhalte (User generated content – UGC) hochladen, oder Browser-Games, in denen User Inhalte selbst erschaffen können. Aber auch neue Dienste, wie beispielsweise Apps oder Cloud Computing Services, müssen den anwendbaren, geltenden Bestimmungen angepasst und rechtskonform gestaltet werden.
Vor diesem Hintergrund ist es im Online-Bereich unerlässlich, die aktuellsten Urteile und Gesetzgebungsaktivitäten zu kennen und die rechtliche Beratung an die sich ständig ändernden Rahmenbedingungen anzupassen. Mit diesem Anspruch beraten wir bei der Gestaltung von Verträgen, Prüfung neuer Geschäftsmodelle und Geltendmachung von Rechtsverletzungen.
Rechtliche Herausforderung im Online- und Internetrecht
Das Internet stellt sowohl Content-Anbieter als auch User vor vielfältige rechtliche Herausforderungen. Insbesondere aufgrund der Vielseitigkeit und Flexibilität dieses Mediums sind auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen einer stetigen Entwicklung unterworfen, die allerdings den tatsächlichen Innovationen meist um Jahre hinterher ist.
Fachkompetenz & Unternehmerdenken für Ihre Ziele
Kompetent. Lösungsorientiert. Erfolgreich.
So verstehen wir Beratung.
Facebook-Fanpages und Verantwortliche nach dem Datenschutzrecht
Steuerpflicht bei sukzessivem Verkauf einer Sammlung auf eBay
Textilkennzeichnung und Grundpreisangabe bei Amazon
Keine Einblendung von Preisvergleichen im Onlineshop eines Dritten
Zulässige Nutzung fremder Produktfotos auf Amazon
Unzulässiger Verweis auf Internet bei Print-Blickfangwerbung
Vorzeitige Angebotsbeendigung auf eBay
Keine Haftung für „Informer“ einer Direktbank
Unwirksames Schriftformerfordernis in Online-AGB
Keine Mehrwertdienstenummer als Kontakt im Impressum
Unzureichende Button-Beschriftung mit „Bestellen und Kaufen“
Kein Vertragsschluss bei Angabe falscher eBay-Registrierungsdaten
Angemessener Wertersatz bei Online-Partnervermittlung
Keine Haftung für Hotel-WLAN
Unzureichende bloße Abrufbarkeit der Widerrufsbelehrung
Löschung persönlichkeitsrechtsverletzender Autocomplete-Vorschläge
Pflicht zur Angabe von Endpreisen einschließlich kommunaler Abgaben
Kein Widerrufsrecht bei Anfertigung nach Kundenspezifikation
Entschädigung bei Internetveröffentlichung
Haftung für Werbeposting eines Mitarbeiters
Wirbt ein Unternehmensmitarbeiter auf seiner privaten Facebookseite unter Angabe dienstlicher Kontaktdaten für den Kauf der Produkte seines Arbeitgebers, haftet dieser nach einem Urteil des LG Freiburg (Urt. v. 04.11.2013 – 12 O 83/13) selbst dann für Wettbewerbsverstöße des Mitarbeiters, wenn er von dessen Tätigkeiten keine Kenntnis hat.