Markenrecht / Namensrecht

Kennzeichen Ihrer Marke – Markenrecht

Marken dienen der Kennzeichnung und Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens, weshalb das Markenrecht auch als „Kennzeichenrecht“ bezeichnet wird. Werden im Geschäftsverkehr gewisse Kennzeichen benutzt, auf die das jeweilige Unternehmen auch angewiesen ist („Wiedererkennungsfunktion“), sollten diese Kennzeichen besonders geschützt werden. Dieser Schutz wird insbesondere durch Eintragung von Marken in die dafür vorgesehenen Register gesichert.
Hierfür kommen die Register folgender Stellen in Betracht:

  • Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
  • Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM)
  • World Intellectual Property Organization (WIPO)

Vor einer Markenanmeldung kann es Sinn machen, die Datenbanken der oben genannten Registerstellen nach möglichen Konflikten zu durchsuchen, um einem späteren Widerspruch eines anderen Markeninhabers gegen die eigene Markenanmeldung vorzubeugen.
Ist die Marke einmal eingetragen, sollten regelmäßige Prüfungen auf Markenrechtsverletzungen durchgeführt werden. Hierbei ist neben der Marke selbst auch von Interesse, für welche Waren oder Dienstleistungen die Marke registriert ist, denn nur in diesen Bereichen genießt die Marke den hohen Markenschutz.

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