Kein Vertragsschluss bei Angabe falscher eBay-Registrierungsdaten
Registriert sich ein Nutzer unter Angabe falscher persönlicher Daten bei eBay Kleinanzeigen, kann er aufgrund der Nutzungsbedingungen über die Plattform keine wirksamen Vertragsschlüsse tätigen (AG Kerpen, Urt. v. 27.6.2014 – 104 C 106/14).
Ein Nutzer der eBay Kleinanzeigen-Website hatte bei seiner Registrierung vor ca. 10 Jahren falsche Kontaktdaten hinterlegt. Allerdings verlangen die zwischen den Nutzern und der Plattform vereinbarten Nutzungsbedingungen die Angabe vollständiger und richtiger Daten. Zudem enthalten die Bedingungen das Verbot, unehrlich oder irreführend zu handeln. Der vertragswidrig angemeldete Nutzer verklagte einen anderen Nutzer der Plattform auf Vertragserfüllung aus einem Verkauf. In Frage stand dabei, ob zwischen den Beteiligten aufgrund des unstreitigen Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande kommen konnte.
Das Gericht verneinte einen wirksamen Vertragsschluss und wies die Klage ab.
Eine ausführliche Besprechung der Entscheidung finden Sie in der Fachzeitschrift „Der IT-Rechts-Berater“ (ITRB), ITRB 2014, S. 255.
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