Facebook-Fanpages und Verantwortliche nach dem Datenschutzrecht

Facebook-Fanpages und Verantwortliche nach dem Datenschutzrecht

Das Urteil des EuGH vom 5. Juni 2018 (Az.: C‑210/16) kam als donnernder Paukenschlag inmitten einer schon vor dem Inkrafttreten der DSGVO am 25. Mai 2018 bereits aufgeheizten Debatte um die Reichweite des Datenschutzes. Und es wird noch weitereichende Konsequenzen haben, denn es betrifft nicht nur Facebook und seine Nutzer, sondern jeden, der nicht nur privat auf einer Social Media-Plattform eine Seite oder ein Profil betreibt.

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Haftung für Werbeposting eines Mitarbeiters

Haftung für Werbeposting eines Mitarbeiters

Wirbt ein Unternehmensmitarbeiter auf seiner privaten Facebookseite unter Angabe dienstlicher Kontaktdaten für den Kauf der Produkte seines Arbeitgebers, haftet dieser nach einem Urteil des LG Freiburg (Urt. v. 04.11.2013 – 12 O 83/13) selbst dann für Wettbewerbsverstöße des Mitarbeiters, wenn er von dessen Tätigkeiten keine Kenntnis hat.

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Persönlichkeitsrechtsverletzende Veröffentlichung persönlicher Nachrichten

Persönlichkeitsrechtsverletzende Veröffentlichung persönlicher Nachrichten

Die eigenmächtige Veröffentlichung einer persönlich an einen bestimmten Empfänger gerichteten Nachricht im Internet, insb. in sozialen Netzwerken, verletzt den Verfasser in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, wenn weder der Inhalt der Nachricht, noch die Person des Verfassers im öffentlichen Interesse steht (OLG Hamburg, Beschl. v. 4. Februar 2013 – 7 W 5/13). 

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Rechtswahl beeinflusst anwendbares Datenschutzrecht

Das LG Berlin entschied in einem Verfahren der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Facebook mit Urteil vom 8. März 2012, dass deutsches Datenschutzrecht anwendbar ist (LG Berlin, Urteil v. 8.3.2012 – 16 0 551/10). Grund hierfür ist die ausdrücklich getroffene Rechtswahl, welche sich auch auf das Datenschutzrecht auswirkt. Hierbei handelt es sich nicht nur um öffentliches Recht, wie Facebook argumentiert hatte, sondern jedenfalls auch um Privatrecht, zumal das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ausdrücklich bestimmt, dass es auch auf nicht-öffentliche Stellen Anwendung findet.

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„Gefällt mir“-Button verstößt gegen Datenschutzrecht

Mit Pressemitteilung vom 19. August 2011 hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) mitgeteilt, dass Fanpages bei Facebook und Social-Plugins wie der  „Gefällt mir“-Button (Like-Button) auf Webseiten u.a. gegen das Telemediengesetz (TMG) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verstoßen. Dies habe eine technische und rechtliche Analyse ergeben. Das ULD erwartet daher von allen Webseitenbetreibern in Schleswig Holstein, bis spätestens Ende September die entsprechenden Dienste zu deaktivieren. Es kann durchaus damit gerechnet werden, dass sich weitere Landesdatenschutzbehörden dem Urteil des ULD anschließen und damit künftig auch Webseitenbetreiber anderer Bundesländer betroffen sein werden.

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