Entschädigung bei Internetveröffentlichung

Eine Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Internetveröffentlichung ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofes nicht generell höher oder niedriger zu bemessen als eine Entschädigung wegen eines Artikels in den Print-Medien (BGH, Urt. v. 17.12.2013 – VI ZR 211/12).

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Persönlichkeitsrechtsverletzende Veröffentlichung persönlicher Nachrichten

Persönlichkeitsrechtsverletzende Veröffentlichung persönlicher Nachrichten

Die eigenmächtige Veröffentlichung einer persönlich an einen bestimmten Empfänger gerichteten Nachricht im Internet, insb. in sozialen Netzwerken, verletzt den Verfasser in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, wenn weder der Inhalt der Nachricht, noch die Person des Verfassers im öffentlichen Interesse steht (OLG Hamburg, Beschl. v. 4. Februar 2013 – 7 W 5/13). 

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