Vertragsstrafe bei Verstoß auf mehreren Onlineplattformen

Vertragsstrafe bei Verstoß auf mehreren Onlineplattformen

Gleichartige Verstöße gegen eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung auf verschiedenen Onlineplattformen stellen nach einem Urteil des OLG München (Urt. v. 23.10.2014 – 29 U 2626/14) keine natürliche Handlungseinheit dar, sondern sind als eigenständige Verstöße zu werten. Bei der Höhe der Vertragsstrafe ist auch die hartnäckige Missachtung bereits ergangener Urteile zu berücksichtigen.

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Update „Button-Lösung“: Kostenhinweis auch bei Testphase

Zulässige Nutzung fremder Produktfotos auf Amazon

Die Bestimmung, nach der sich Amazon von den Händlern umfangreiche Nutzungsrechte an hochgeladenen Inhalten einräumen lässt, hält einer AGB-Kontrolle stand. Das hat das OLG Köln mit rechtskräftigem Urteil vom 19.12.2014 (6 U 51/14) entschieden. Andere Händler können sich hierauf berufen, wenn sie sich an andere Angebote „anhängen“ und dabei fremde Produktfotos nutzen.

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Vorzeitige Angebotsbeendigung auf eBay

Vorzeitige Angebotsbeendigung auf eBay

Die vorzeitige Beendigung einer Auktion auf eBay bedarf nach den eBay-AGB immer eines berechtigten Grunds. Die an die AGB anknüpfenden erläuternden Hinweise stehen hierzu nach Ansicht des BGH (Urt. v. 10.12.2014 – VIII ZR 90/14) nicht im Widerspruch, sondern regeln die Abwicklung einer berechtigten Beendigung. Das Fernabsatzrecht erfasst nur Verträge, an denen ein Unternehmer auf Seiten des Lieferanten und ein Verbraucher auf Seiten des Abnehmers beteiligt sind.

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Unzureichende bloße Abrufbarkeit der Widerrufsbelehrung

Unwirksames Schriftformerfordernis in Online-AGB

Eine AGB-Klausel, die für die Wirksamkeit der Kündigung die Schriftform verlangt und gleichzeitig die gesetzliche Bandbreite zur Wahrung der rechtsgeschäftlich vereinbarten Schriftform – elektronische Form oder telekommunikative Übermittlung – einschränkt, ist nach einem Urteil des OLG München (Urt. v. 9.10.2014 – 29 U 857/14) unwirksam.

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