Unzureichende bloße Abrufbarkeit der Widerrufsbelehrung

Unwirksames Schriftformerfordernis in Online-AGB

Eine AGB-Klausel, die für die Wirksamkeit der Kündigung die Schriftform verlangt und gleichzeitig die gesetzliche Bandbreite zur Wahrung der rechtsgeschäftlich vereinbarten Schriftform – elektronische Form oder telekommunikative Übermittlung – einschränkt, ist nach einem Urteil des OLG München (Urt. v. 9.10.2014 – 29 U 857/14) unwirksam.

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