Unzureichende Button-Beschriftung mit „Bestellen und Kaufen“

Unzureichende Button-Beschriftung mit „Bestellen und Kaufen“

Die Beschriftung einer Schaltfläche mit „Bestellen und Kaufen“ hat nach einer Entscheidung des AG Köln (Urt. v. 28.4.2014 – 142 C 354/13) weder das gleiche Gewicht noch einen vergleichbaren Bedeutungsgehalt wie die im Gesetz ausdrücklich genannte Bezeichnung „zahlungspflichtig bestellen“ und erfüllt daher nicht die gesetzlichen Vorgaben.

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Update „Button-Lösung“: Beschriftung des Buttons mit „Jetzt anmelden“ genügt nicht

Update „Button-Lösung“: Beschriftung des Buttons mit „Jetzt anmelden“ genügt nicht

Im entschiedenen Fall hat ein Handelsportal seinen Kunden die Möglichkeit geboten,  Dienstleistungen und Waren anderer Unternehmer, insbesondere Restposten und 2. Wahl-Ware, zu handeln sowie Bezugsquellen zu recherchieren. Hierzu mussten sich die Kunden registrieren und ein monatliches Abonnement abschließen, was sie zur Zahlung von monatlich € 24,00 verpflichtete. Auf die Kostenpflichtigkeit wurde neben dem Anmeldeformular im „Kleingedruckten“ unter einer eher allgemeinen Überschrift hingewiesen.

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Update „Button-Lösung“: Kostenhinweis auch bei Testphase

Update „Button-Lösung“: Kostenhinweis auch bei Testphase

In einem einstweiligen Verfügungsverfahren des Verbraucher Service Bayern e.V. gegen Amazon hat das LG München I durch Beschluss vom 11.06.2013 (Az. 33 O 12678/13) entschieden, dass der Online-Versandhändler seine „PRIME-Mitgliedschaft“ nicht mit einem Button „Jetzt kostenlos testen“ anbieten darf, auch wenn die kündbare Testphase tatsächlich kostenlos ist.

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