DSGVO Beschwerdestelle „Datasax“

DSGVO Beschwerdestelle „Datasax“

DSGVO Beschwerdestelle „Datasax“

Aktuell sind E-Mails einer „DSGVO Beschwerdestelle“ im Umlauf, welche die Adressaten auf einen angeblichen Verstoß gegen die DSGVO und eine bevorstehende „Abmahnung oder Anzeige“ hinweisen. Natürlich wird der Verstoß nicht konkret benannt.

Abgesehen davon, dass es solche DSGVO Beschwerdestellen nicht gibt, dürfte man hier bereits schon bei der genauen Bezeichnung stutzig werden:

„DSGVO Beschwerdestelle & Meditation“

Zunächst könnte man annehmen, dass es sich hier um einen Tippfehler handelt, der sich dann aber bei dem Verweis auf das Gesetz „zur Förderung der Meditation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung in Deutschland“ wiederholt. Rund wird die Sache aber, wenn man die Website unter der Domain „datasax.de“ aufruft und nach einigem Suchen das Impressum gefunden hat: Websitebetreiber ist „datasax | Coaching & Meditation“.

Das Vorgehen von datasax ist – ebenso wie die Website von datasax selbst – unter verschiedenen rechtlichen Gesichtspunkten (etwa § 5 Abs. 1 TMG, § 7 Abs. 2, 3 UWG) zu beanstanden und damit als unseriös zu qualifizieren. Eine Gefahr, tatsächlich wegen der erfundenen Beschwerde ein Bußgeld auferlegt zu bekommen, besteht nicht.

Kurzum: Ob man die Mail als unzulässigen SPAM ansieht und mit einem Gegenangriff, wie von dem Kollegen Hansen-Oest (Link – bitte nur beim Namen hinterlegen, nicht vollständig anzeigen: https://www.datenschutz-guru.de/digitaler-ablasshandel-in-zeiten-der-dsgvo-die-vermeintliche-beschwerdestelle/) vorgeschlagen, reagiert oder sie schlicht ignoriert, ist dem Empfänger selbst überlassen.