Vertragsstrafe bei Verstoß auf mehreren Onlineplattformen

Vertragsstrafe bei Verstoß auf mehreren Onlineplattformen

Gleichartige Verstöße gegen eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung auf verschiedenen Onlineplattformen stellen nach einem Urteil des OLG München (Urt. v. 23.10.2014 – 29 U 2626/14) keine natürliche Handlungseinheit dar, sondern sind als eigenständige Verstöße zu werten. Bei der Höhe der Vertragsstrafe ist auch die hartnäckige Missachtung bereits ergangener Urteile zu berücksichtigen.

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Unzulässiger Verweis auf Internet bei Print-Blickfangwerbung

Unzulässiger Verweis auf Internet bei Print-Blickfangwerbung

In Printmedien blickfangmäßig herausgestellte, mit einem sog. Sternchenhinweis versehene Werbeaussagen dürfen nach einem Urteil des OLG Bamberg (Urt. v. 18.2.2015 – 3 U 210/14) nicht unrichtig oder missverständlich sein. Die bloße Verweisung auf eine Internetseite zur Erläuterung dieser Aussagen ist nicht ausreichend und verstößt gegen das wettbewerbsrechtliche Transparenzgebot.

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Zulässiges Kopplungsangebot für Smartphone

Zulässiges Kopplungsangebot für Smartphone

Dem verständigen Verbraucher ist bekannt, dass ein Smartphone einen erheblichen Wert hat und somit nicht zu einem Kaufpreis von 1 € abgegeben wird, ohne dass dies durch den gleichzeitig abzuschließenden Mobilfunktarif „subventioniert“ wird. Es besteht nach einer Entscheidung des OLG Celle (Urt. v. 27.11.2014 – 13 U 89/14) daher keine Verpflichtung, den sog. Handyzuschlag gesondert auszuweisen.

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