Zulässige Nutzung fremder Produktfotos auf Amazon
Die Bestimmung, nach der sich Amazon von den Händlern umfangreiche Nutzungsrechte an hochgeladenen Inhalten einräumen lässt, hält einer AGB-Kontrolle stand. Das hat das OLG Köln mit rechtskräftigem Urteil vom 19.12.2014 (6 U 51/14) entschieden. Andere Händler können sich hierauf berufen, wenn sie sich an andere Angebote „anhängen“ und dabei fremde Produktfotos nutzen.