Irreführende Angaben zu Anbieterwechsel – Betriebskrankenkasse II

Irreführende Angaben zu Anbieterwechsel – Betriebskrankenkasse II

Eine gesetzliche Krankenkasse, die auf ihrer Internetseite zur Irreführung geeignete Angaben macht, um ihre Mitglieder von einem Wechsel zu einer anderen Krankenkasse abzuhalten, ist nach Ansicht des BGH (Urt. v. 30.4.2014 – I ZR 170/10) wettbewerbsrechtlich als Unternehmer anzusehen. Die beanstandete Handlung kann daher dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) unterfallen.

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Risikosphären beim Providerwechsel

Risikosphären beim Providerwechsel

Ist der Anschluss eines Telefonkunden nach dem Anbieterwechsel über mehrere Wochen nicht aus anderen Netzen erreichbar, so stellt dies nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 7.3.2013 – III ZR 231/12) einen wichtigen Grund zur Kündigung des Vertrags dar.

Der Kunde ist nach Beendigung eines (Flatrate‑)Vertrags lediglich zum Ersatz der tatsächlich gezogenen Nutzungen verpflichtet. Der Anbieter ist dann zur Verwendung der sog. Verkehrsdaten berechtigt.

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