Angemessener Wertersatz bei Online-Partnervermittlung

Angemessener Wertersatz bei Online-Partnervermittlung

Wie das LG Hamburg (Urt. v. 22.7.2014 – 406 HKO 66/14) entschieden hat, dürfen Partnerbörsen von ihren Nutzern nach erfolgtem Widerruf lediglich einen angemessenen, zeitbezogenen Wertersatz für bereits erhaltene Leistungen verlangen. Eine bestimmte Anzahl von getätigten Kontakten ist für die Bemessung des Wertersatzes jedenfalls nicht ausschlaggebend, da die Dienstleistung primär auf die dauerhafte Vermittlung, nicht auf eine bestimmte Mindestanzahl von Kontakten abzielt.

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Kein Widerrufsrecht bei Anfertigung nach Kundenspezifikation

Kein Widerrufsrecht bei Anfertigung nach Kundenspezifikation

Bestellt ein Kunde in einem Online-Shop ein nach seinen persönlichen Bedürfnissen individuell zusammengestelltes Produkt, steht ihm kein Widerrufsrecht zu, wenn das Produkt deshalb nicht oder nur mit einem unzumutbaren Preisnachlass anderweitig verkauft werden kann. Das hat das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 12.2.2014 (Az: 23 S 111/13) entschieden.

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Widerrufsrecht auch bei Onlinekursen

Widerrufsrecht auch bei Onlinekursen

Verbrauchern steht nach einer Entscheidung des OLG Hamm (Urt. v. 21.2.2013 – 4 U 135/12) auch bei Onlinekursen zur Freizeitgestaltung (hier zwecks Erlangung des Sportbootführerscheins) ein Widerrufsrecht zu, wenn der Kurs nicht an bestimmte Termine geknüpft ist, sondern über einen längeren Zeitraum genutzt werden kann.

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