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Angemessener Wertersatz bei Online-Partnervermittlung

Wie das LG Hamburg (Urt. v. 22.7.2014 – 406 HKO 66/14) entschieden hat, dürfen Partnerbörsen von ihren Nutzern nach erfolgtem Widerruf lediglich einen angemessenen, zeitbezogenen Wertersatz für bereits erhaltene Leistungen verlangen. Eine bestimmte Anzahl von getätigten Kontakten ist für die Bemessung des Wertersatzes jedenfalls nicht ausschlaggebend, da die Dienstleistung primär auf die dauerhafte Vermittlung, nicht auf eine bestimmte Mindestanzahl von Kontakten abzielt.Angemessener Wertersatz bei Online-Partnervermittlung

Widerrufsrecht auch bei Onlinekursen

Widerrufsrecht auch bei Onlinekursen

Verbrauchern steht nach einer Entscheidung des OLG Hamm (Urt. v. 21.2.2013 – 4 U 135/12) auch bei Onlinekursen zur Freizeitgestaltung (hier zwecks Erlangung des Sportbootführerscheins) ein Widerrufsrecht zu, wenn der Kurs nicht an bestimmte Termine geknüpft ist, sondern über einen längeren Zeitraum genutzt werden kann.Widerrufsrecht auch bei Onlinekursen