Kein Widerrufsrecht bei Anfertigung nach Kundenspezifikation

Kein Widerrufsrecht bei Anfertigung nach Kundenspezifikation

Bestellt ein Kunde in einem Online-Shop ein nach seinen persönlichen Bedürfnissen individuell zusammengestelltes Produkt, steht ihm kein Widerrufsrecht zu, wenn das Produkt deshalb nicht oder nur mit einem unzumutbaren Preisnachlass anderweitig verkauft werden kann. Das hat das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 12.2.2014 (Az: 23 S 111/13) entschieden.

Im Online-Shop eines Möbelanbieters stellte sich ein Kunde aus einer Auswahl von insgesamt 578 Gestaltungsmöglichkeiten ein Sofa zusammen, das nicht aus existierenden Fertigbauteilen, sondern individuell für ihn produziert wurde. Als Lieferzeit wurde ein Zeitraum von 12 bis 16 Wochen angegeben. Der Kunde wurde auf der Internetseite ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Produkt eigens für ihn angefertigt werde. Nach Bestellung des Sofas machte er ein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht geltend und verlangte u.a. die Rückzahlung des Kaufpreises.

Während das AG Düsseldorf dem Kunden noch ein Widerrufsrecht zugesprochen hatte, verneinte das LG Düsseldorf dies und wies die Klage ab.

Eine ausführliche Besprechung der Entscheidung finden Sie in der Fachzeitschrift „Der IT-Rechts-Berater“ (ITRB), ITRB 2014, S. 104 (http://www.cr-online.de/36305.htm).

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