Unzulässiger Verweis auf Internet bei Print-Blickfangwerbung
In Printmedien blickfangmäßig herausgestellte, mit einem sog. Sternchenhinweis versehene Werbeaussagen dürfen nach einem Urteil des OLG Bamberg (Urt. v. 18.2.2015 – 3 U 210/14) nicht unrichtig oder missverständlich sein. Die bloße Verweisung auf eine Internetseite zur Erläuterung dieser Aussagen ist nicht ausreichend und verstößt gegen das wettbewerbsrechtliche Transparenzgebot.