Pflicht zur Angabe von Endpreisen einschließlich kommunaler Abgaben

Pflicht zur Angabe von Endpreisen einschließlich kommunaler Abgaben

Der auf einem Hotelbuchungsportal angegebene Endpreis muss nach einer Entscheidung des OLG Köln vom 14.3.2014 (6 U 172/13) auch kommunale Abgaben wie die von Hotelbetreibern im Einzelfall erhobene „Bettensteuer“ beinhalten.

In manchen deutschen Städten wird aufgrund entsprechender kommunaler Satzungen von den Hotelbetreibern eine sog. Tourismusabgabe (auch Übernachtungssteuer, Bettensteuer oder Kulturförderabgabe genannt) erhoben. Die Betreiberinnen zweier konkurrierender Hotelbuchungsportale stritten darüber, ob diese Abgabe als Preisbestandteil einzuordnen ist und daher nach § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV im auf den Buchungsportalen angegebenen Endpreis enthalten sein muss.

Das OLG Köln bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz, die eine Pflicht zur Angabe der kommunalen Abgabe im Endpreis festgestellt hatte.

Eine ausführliche Besprechung der Entscheidung finden Sie in der Fachzeitschrift „Der IT-Rechts-Berater“ (ITRB), ITRB 2014, S. 152 (http://www.cr-online.de/36819.htm).

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