Löschung persönlichkeitsrechtsverletzender Autocomplete-Vorschläge

Löschung persönlichkeitsrechtsverletzender Autocomplete-Vorschläge

Nach einem Urteil des OLG Köln vom 8.4.2014 (15 U 199/11) haften Suchmaschinenprovider für automatisierte, persönlichkeitsrechtsverletzende Suchwortvorschläge.

Bei Eingabe des Namens eines Unternehmers in eine Suchmaschinenmaske ergab sich aufgrund der sog. Autocomplete-Funktion automatisch u.a. eine Kombination mit dem Wort „Scientology“. Der Betroffene sah darin v.a. eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts.

Nach Aufhebung der Vorentscheidungen durch den BGH (BGH, Urt. v. 14.5.2013 – VI ZR 269/12, CR 2013, 459 = ITRB 2013, 159) verurteilte das OLG Köln den Provider, es zu unterlassen, bei Eingabe des Namens des Unternehmers den Begriff „Scientology“ anzuzeigen.

Eine ausführliche Besprechung der Entscheidung finden Sie in der Fachzeitschrift „Der IT-Rechts-Berater“ (ITRB), ITRB 2014, S. 151 (http://www.cr-online.de/36819.htm).

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