Auswirkungen der EuGH-Urteile zum deutschen Wett- und Lotteriemonopol auf Glücks- und Gewinnspiele

Mit Urteil vom 8. September 2010 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass das deutsche Staatsmonopol für Lotterien und Sportwetten gegen EU-Recht (Grundfreiheiten) verstößt. Das Urteil betrifft ausnahmslos das deutsche Sportwetten- und Lotteriemonopol. Eine generelle Aussage derart, dass das bestehende deutsche Glücksspielverbot (mit Erlaubnisvorbehalt) gegen EU-Recht verstößt und Glücksspiele nun zulässig sind, hat der EuGH hingegen nicht getroffen. 

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