Update: Fällt das Verbot für Online-Glücksspiele?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte aufgrund der liberalen Sonderregelung zu Glücksspielen im Bundesland Schleswig-Holstein bereits Zweifel an der Rechtmäßigkeit des im Glücksspielstaatsvertrag niedergelegten Verbots von Online-Glücksspielen geäußert.
Denn bei Beschränkungen von Glücksspielen ist vor allem auch das „Kohärenzprinzip“ des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu beachten. Demnach dürfen Einschränkungen des Glücksspielwesens nicht widersprüchlich sein. Genau das könnte aber der Fall sein, wenn in einem Bundesland erlaubt ist, was in allen übrigen Bundesländern verboten ist. Der BGH hat das laufende Verfahren deshalb ausgesetzt und dem EuGH nun vorab einzelne Fragen zur Vereinbarkeit des deutschen Glücksspielrechts mit dem Europarecht zur Entscheidung vorgelegt.
Der BGH wird seine Entscheidung treffen, nachdem er die europarechtlichen Fragen vom EuGH beantwortet bekommen hat.
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