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Rechtswahl beeinflusst anwendbares Datenschutzrecht

Das LG Berlin entschied in einem Verfahren der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Facebook mit Urteil vom 8. März 2012, dass deutsches Datenschutzrecht anwendbar ist (LG Berlin, Urteil v. 8.3.2012 – 16 0 551/10). Grund hierfür ist die ausdrücklich getroffene Rechtswahl, welche sich auch auf das Datenschutzrecht auswirkt. Hierbei handelt es sich nicht nur um öffentliches Recht, wie Facebook argumentiert hatte, sondern jedenfalls auch um Privatrecht, zumal das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ausdrücklich bestimmt, dass es auch auf nicht-öffentliche Stellen Anwendung findet.

Rechtswahl beeinflusst anwendbares Datenschutzrecht

Agile Softwareentwicklung (Scrum)

Zahlreiche Unternehmen sind auf maßgeschneiderte Softwareprodukte angewiesen, um ihre Dienstleistungen optimal anbieten und durchführen zu können. Die genauen Anforderungen an das Produkt und die endgültige Struktur der zu entwickelnden Software stehen zu Beginn oftmals nicht genau fest und machen daher im Laufe des Entwicklungsprozesses – abhängig von der Individualität und Komplexität des Produkts – zahlreiche Änderungen und Anpassungen erforderlich.
Agile Softwareentwicklung (Scrum)

Klingelton-Abos (AG-Berlin Mitte)

Kunde muss bei Rückforderung von Zahlungen für Klingelton-Abos das Fehlen eines Vertrages beweisen AG Berlin-Mitte – Urteil vom 16. Juli 2009 (Az. 106 C 94/09); AG Düsseldorf – Urteil vom 9. März 2009 (Az. 41 C 12309/08)

Klagt ein Handynutzer unter Berufung auf das Fehlen eines wirksamen Vertrages auf Rückzahlung von Entgelten, die für ein Klingelton-Abo gezahlt wurden, dann muss er im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens nachweisen, dass ein solcher Vertrag tatsächlich nicht besteht.
Klingelton-Abos (AG-Berlin Mitte)

Eltern müssen von Minderjährigem abgeschlossenes Klingelton-Abo bezahlen (AG-Berlin)

Überlassen Eltern ihrem minderjährigen Kind ein Handy zur Nutzung, dann müssen sie als Anschlussinhaber grundsätzlich auch die Kosten tragen, die durch ein von dem Kind bestelltes Klingelton-Abo entstehen.

Dies entschied das AG Berlin mit Urteil vom 7. August 2009 (Az. 15 C 423/08) im Falle eines Vaters welcher gegen den Mehrwertdiensteanbieter auf Rückzahlung der Abokosten geklagt hatte. Der Kläger berief sich in diesem Zusammenhang darauf, dass seine minderjährige Tochter das Abo bestellt hat, obwohl ihr dies ausdrücklich verboten war.
Eltern müssen von Minderjährigem abgeschlossenes Klingelton-Abo bezahlen (AG-Berlin)

Fehlende Pflichtangaben im Website-Impressum begründen Wettbewerbsverstoß

Fehlen die gesetzlich geforderten Pflichtangaben im Impressum einer Internetseite, so stellt dies einen nicht nur unerheblichen Wettbewerbsverstoß dar, der von Mitbewerbern abgemahnt werden kann.

Dies entschied das OLG Hamm in seinem Urteil vom 2.4.2009 (Az. 4 U 213/08) im Falle des Betreibers einer gewerblichen Website, der im Impressum weder das Handelsregister noch die Handelsregisternummer sowie die Umsatzsteueridentifikationsnummer (Umsatzsteuer-ID) angegeben hatte.
Fehlende Pflichtangaben im Website-Impressum begründen Wettbewerbsverstoß

Unwirksamkeit einer vorformulierten Einwilligung zur Telefonwerbung

Eine vorformulierte Einwilligungserklärung, mit der ein Verbraucher seine Zustimmung zu Werbeanrufen erteilt, ist dann unwirksam, wenn diese zu allgemein und unbestimmt formuliert ist.

Dies entschied das OLG Köln in seinem Urteil vom 29.4.2009 (Az. 6 U 218/08) bezüglich einer Einwilligungserklärung, in der sich der Verbraucher pauschal damit einverstanden erklärte, telefonisch über „interessante Angebote“ des Anbieters selbst sowie von „Dritten und Partnerunternehmen“ informiert zu werden.
Unwirksamkeit einer vorformulierten Einwilligung zur Telefonwerbung