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Impressumspflicht für fremdsprachige Internetauftritte

Anbieter von Websites treffen nach den Bestimmungen des Telemediengesetzes (TMG) zumeist umfangreiche Informationspflichten, die neben der Angabe von Name und Anschrift die Nennung zahlreicher weiterer Informationen vorsehen. Für diese Anbieterkennzeichnung hat sich der ursprünglich aus dem Presserecht stammende Begriff des Impressums eingebürgert. Auch Anbieter, die ihren Internetauftritt vollständig in einer Fremdsprache – bspw. in Englisch – gestalten, müssen ein Impressum bereitstellen, das den Anforderungen des TMG gerecht wird.

Impressumspflicht für fremdsprachige Internetauftritte

Handel mit virtuellen Gegenständen aus Computerspielen

Der Handel mit virtuellen Gegenständen aus Online-Games ist geprägt von einem Interessenkonflikt zwischen Spieleanbietern und Spielern. Die Spieler haben einerseits Interesse an der Möglichkeit, mit dem Kauf von virtuellen Gegenständen (Items) auf den Spielverlauf Einfluss nehmen zu können. Zum anderen lässt sich durch deren Verkauf „spielerisch“ nebenbei Geld verdienen. Demgegenüber sind die Spieleanbieter aber – gerade wenn die Spiele nicht werbefinanziert sind – darauf angewiesen, selbst diese Verkäufe zu organisieren, und versuchen aus eigenem kommerziellem Interesse heraus daher oft, diesen Handel durch entsprechende Verbote in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu unterbinden.

Handel mit virtuellen Gegenständen aus Computerspielen

Datenschutz-Grundverordnung der EU-Kommission

Der im Januar 2012 vorgelegt Entwurf für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO) ist zwischenzeitlich vom Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) kommentiert worden (Stellungnahme des EWSA) und es zeichnet sich ab, dass eine Verabschiedung in weite Ferne gerückt ist.

Datenschutz-Grundverordnung der EU-Kommission

Ortung von Mitarbeitern

Es gibt mittlerweile verschiedene technische Möglichkeiten, den Aufenthaltsort eines Mitarbeiters oder zurückgelegte Strecken zu ermitteln, auszuwerten und zu speichern. Sofern der betreffende Mitarbeiter über diese Datenerhebung und -speicherung informiert wurde und ihr freiwillig und nachweisbar zugestimmt hat, dürften sich datenschutzrechtlich keine Probleme ergeben. Sofern die Standortermittlung (z.B. per GPS oder Handyortung) aber verdeckt und ohne Kenntnis des Mitarbeiters – z.B. zu Kontrollzwecken – erfolgt, gibt der Gesetzgeber hier enge Voraussetzungen vor, die beachtet werden müssen.

Ortung von Mitarbeitern

Verwendung von Metatags

Die Verwendung von Metatags steht in verschiedenartigen Erscheinungsformen immer wieder im Fokus gerichtlicher Entscheidungen. Metatags sind in HTML-Codes  von Websites integrierte Begriffe bzw. Informationen, die für den Leser der Website zwar unsichtbar, für Suchmaschinen aber auffindbar sind. Damit lassen bzw. ließen sich bspw. Suchanfragen mit bestimmten Keywords zu Websites leiten, indem diese bei der Trefferanzeige für das verwendete Keyword erscheinen.

Verwendung von Metatags

Computer-Grundrecht

Ein weiterer markanter Zwischenpunkt in der fortlaufend voranschreitenden Entwicklung des Datenschutzes ist das Urteil des BVerfG zur Frage der Verfassungsmäßigkeit von Online-Durchsuchungen und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen in Datennetzen. Mit dieser Entscheidung schafft das Gericht das Grundrecht auf „Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme” (sog. Computer-Grundrecht) als eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Computer-Grundrecht

Haben Datenschutzvorschriften wettbewerbsrechtliche Relevanz?

Unternehmen haben – je nach Tätigkeitsfeld – regelmäßig zahlreiche datenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten. Ein in diesem Zusammenhang wichtiger Aspekt ist die Frage, ob Datenschutzvorschriften auch unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten relevant sind. Von der Bewertung dieser Frage hängt nämlich auch ab, ob (bewusst oder unbewusst) gegen Datenschutzrecht verstoßende Unternehmen Gefahr laufen, von Mitbewerbern oder Verbänden abgemahnt zu werden.

Haben Datenschutzvorschriften wettbewerbsrechtliche Relevanz?

Cookies – Datenschutzkonformer Gebrauch

Viele werden von „Cookies“ im Zusammenhang mit ihren Browser-Einstellungen gehört oder gelesen haben. Cookies sind kleine Textdateien, die beim Besuch einer Website auf dem Endgerät des Nutzers (z.B. PC, Tablet-PC oder Smartphone) gespeichert werden und es dem Betreiber der Website damit ermöglichen, den Nutzer beim erneuten Aufrufen seiner Website  wiederzuerkennen. Viele Anbieter im Internet sind zur Erbringung ihrer Leistungen bzw. zur Optimierung ihres Angebotes auf den Einsatz von Cookies angewiesen. Die Frage, wie Cookies datenschutzkonform verwendet werden können, ist daher von großem Interesse.

Cookies – Datenschutzkonformer Gebrauch

Schutz vor Kostenfallen im Internet (sog. Button-Lösung)

Um den Internet-User vor Kostenfallen im Internet zu schützen, führt der Gesetzgeber die Button-Lösung ein. Der Verbraucher soll so vor einer Bestellung deutlich darauf aufmerksam gemacht werden, dass die von ihm gewünschte Leistung kostenpflichtig ist. Werden die neuen Vorgaben nicht eingehalten, kommt kein wirksamer Vertrag zustande. Die Neuregelung gilt für alle Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen im Internet – sei es über den herkömmlichen PC, das Smartphone (M-Commerce) oder einen Tablet-PC. Reine B2B-Geschäfte sind dagegen nicht betroffen. Schutz vor Kostenfallen im Internet (sog. Button-Lösung)