Computer-Grundrecht

Ein weiterer markanter Zwischenpunkt in der fortlaufend voranschreitenden Entwicklung des Datenschutzes ist das Urteil des BVerfG zur Frage der Verfassungsmäßigkeit von Online-Durchsuchungen und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen in Datennetzen. Mit dieser Entscheidung schafft das Gericht das Grundrecht auf „Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme” (sog. Computer-Grundrecht) als eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Das Gericht versucht damit, den im Internetzeitalter bestehenden besonderen Gefahren für die Persönlichkeitsentfaltung des Einzelnen gerecht zu werden, die mit der Nutzung von Computern oder anderen Datenverarbeitungssystemen verbunden sind. Das BVerfG entwickelt in diesem Urteil Leitlinien, wann und wie eine heimliche Durchsuchung eines EDV-Systems seitens des Staates zulässig sein kann. So stellt es beispielsweise klar, dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung in jedem Fall zu schützen ist.

Schon in seinem Volkszählungsurteil aus dem Jahre 1983 hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) auf die Komplexität moderner Datenverarbeitung und die damit einhergehende Furcht des Bürgers vor unkontrollierter Persönlichkeitserfassung (durch den Staat) hingewiesen. Seitdem sind technische Entwicklungen und damit die Möglichkeiten der Datenerhebung- und -verarbeitung weit vorangekommen. Dies spiegelt sich – wenn auch verzögert – ebenfalls in der Rechtsprechung des BVerfG wieder.

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