Datenschutz-Grundverordnung der EU-Kommission

Der im Januar 2012 vorgelegt Entwurf für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO) ist zwischenzeitlich vom Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) kommentiert worden (Stellungnahme des EWSA) und es zeichnet sich ab, dass eine Verabschiedung in weite Ferne gerückt ist.

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Ortung von Mitarbeitern

Es gibt mittlerweile verschiedene technische Möglichkeiten, den Aufenthaltsort eines Mitarbeiters oder zurückgelegte Strecken zu ermitteln, auszuwerten und zu speichern. Sofern der betreffende Mitarbeiter über diese Datenerhebung und -speicherung informiert wurde und ihr freiwillig und nachweisbar zugestimmt hat, dürften sich datenschutzrechtlich keine Probleme ergeben. Sofern die Standortermittlung (z.B. per GPS oder Handyortung) aber verdeckt und ohne Kenntnis des Mitarbeiters – z.B. zu Kontrollzwecken – erfolgt, gibt der Gesetzgeber hier enge Voraussetzungen vor, die beachtet werden müssen.

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Verwendung von Metatags

Die Verwendung von Metatags steht in verschiedenartigen Erscheinungsformen immer wieder im Fokus gerichtlicher Entscheidungen. Metatags sind in HTML-Codes  von Websites integrierte Begriffe bzw. Informationen, die für den Leser der Website zwar unsichtbar, für Suchmaschinen aber auffindbar sind. Damit lassen bzw. ließen sich bspw. Suchanfragen mit bestimmten Keywords zu Websites leiten, indem diese bei der Trefferanzeige für das verwendete Keyword erscheinen.

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Computer-Grundrecht

Ein weiterer markanter Zwischenpunkt in der fortlaufend voranschreitenden Entwicklung des Datenschutzes ist das Urteil des BVerfG zur Frage der Verfassungsmäßigkeit von Online-Durchsuchungen und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen in Datennetzen. Mit dieser Entscheidung schafft das Gericht das Grundrecht auf „Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme” (sog. Computer-Grundrecht) als eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

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