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Unzulässiger Verweis auf Internet bei Print-Blickfangwerbung

Unzulässiger Verweis auf Internet bei Print-Blickfangwerbung

In Printmedien blickfangmäßig herausgestellte, mit einem sog. Sternchenhinweis versehene Werbeaussagen dürfen nach einem Urteil des OLG Bamberg (Urt. v. 18.2.2015 – 3 U 210/14) nicht unrichtig oder missverständlich sein. Die bloße Verweisung auf eine Internetseite zur Erläuterung dieser Aussagen ist nicht ausreichend und verstößt gegen das wettbewerbsrechtliche Transparenzgebot.Unzulässiger Verweis auf Internet bei Print-Blickfangwerbung

Zulässiges Kopplungsangebot für Smartphone

Zulässiges Kopplungsangebot für Smartphone

Dem verständigen Verbraucher ist bekannt, dass ein Smartphone einen erheblichen Wert hat und somit nicht zu einem Kaufpreis von 1 € abgegeben wird, ohne dass dies durch den gleichzeitig abzuschließenden Mobilfunktarif „subventioniert“ wird. Es besteht nach einer Entscheidung des OLG Celle (Urt. v. 27.11.2014 – 13 U 89/14) daher keine Verpflichtung, den sog. Handyzuschlag gesondert auszuweisen.Zulässiges Kopplungsangebot für Smartphone

Streitwert und Beschwerdegegenstandswert bei unerwünschter Werbe-E-Mail

Die infolge eines Unterlassungsurteils vorzunehmende Löschung der Dateien der klagenden Person und Aufnahme der E-Mail-Adresse in eine Liste der für den Versand von Werbung gesperrten E-Mail-Adressen beschwert den Versender bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise mit weniger als 600 € (OLG Hamm, Beschl. v. 22.12.2014 – 9 U 105/14).Streitwert und Beschwerdegegenstandswert bei unerwünschter Werbe-E-Mail

Vorzeitige Angebotsbeendigung auf eBay

Vorzeitige Angebotsbeendigung auf eBay

Die vorzeitige Beendigung einer Auktion auf eBay bedarf nach den eBay-AGB immer eines berechtigten Grunds. Die an die AGB anknüpfenden erläuternden Hinweise stehen hierzu nach Ansicht des BGH (Urt. v. 10.12.2014 – VIII ZR 90/14) nicht im Widerspruch, sondern regeln die Abwicklung einer berechtigten Beendigung. Das Fernabsatzrecht erfasst nur Verträge, an denen ein Unternehmer auf Seiten des Lieferanten und ein Verbraucher auf Seiten des Abnehmers beteiligt sind.Vorzeitige Angebotsbeendigung auf eBay

Irreführende Angaben zu Anbieterwechsel – Betriebskrankenkasse II

Irreführende Angaben zu Anbieterwechsel – Betriebskrankenkasse II

Eine gesetzliche Krankenkasse, die auf ihrer Internetseite zur Irreführung geeignete Angaben macht, um ihre Mitglieder von einem Wechsel zu einer anderen Krankenkasse abzuhalten, ist nach Ansicht des BGH (Urt. v. 30.4.2014 – I ZR 170/10) wettbewerbsrechtlich als Unternehmer anzusehen. Die beanstandete Handlung kann daher dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) unterfallen.Irreführende Angaben zu Anbieterwechsel – Betriebskrankenkasse II