Haftung des Buchhändlers für rechtswidrige Publikationen
In einem vom LG Düsseldorf entschiedenen Fall (Urteil vom 18.03.2008 – Az. 12 O 5/09) machte die Antragstellerin Unerlassungsansprüche gegen einen Buchhändler geltend. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde dabei darauf gestützt, dass ein von dem Buchhändler vertriebenes Buch ein Foto enthielt, das die Persönlichkeitsrechte der Antragstellerin verletzte.