Haftung des Buchhändlers für rechtswidrige Publikationen

In einem vom LG Düsseldorf entschiedenen Fall (Urteil vom 18.03.2008 – Az. 12 O 5/09) machte die Antragstellerin Unerlassungsansprüche gegen einen Buchhändler geltend. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde dabei darauf gestützt, dass ein von dem Buchhändler vertriebenes Buch ein Foto enthielt, das die Persönlichkeitsrechte der Antragstellerin verletzte.

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„Gefällt mir“-Button verstößt gegen Datenschutzrecht

Mit Pressemitteilung vom 19. August 2011 hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) mitgeteilt, dass Fanpages bei Facebook und Social-Plugins wie der  „Gefällt mir“-Button (Like-Button) auf Webseiten u.a. gegen das Telemediengesetz (TMG) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verstoßen. Dies habe eine technische und rechtliche Analyse ergeben. Das ULD erwartet daher von allen Webseitenbetreibern in Schleswig Holstein, bis spätestens Ende September die entsprechenden Dienste zu deaktivieren. Es kann durchaus damit gerechnet werden, dass sich weitere Landesdatenschutzbehörden dem Urteil des ULD anschließen und damit künftig auch Webseitenbetreiber anderer Bundesländer betroffen sein werden.

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Volkszählungsurteil

Gewissermaßen als „Geburtsstunde des modernen Datenschutzrechts“ kann das sog. „Volkszählungsurteil“ des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von 1983 gesehen werden. Mit dieser Entscheidung konstituierte das BVerfG das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Das Gericht leitete dieses Grundrecht aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ab. Es gewährleistet die Befugnis des einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.

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