Datenschutz-Grundverordnung der EU-Kommission
Der im Januar 2012 vorgelegt Entwurf für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO) ist zwischenzeitlich vom Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) kommentiert worden (Stellungnahme des EWSA) und es zeichnet sich ab, dass eine Verabschiedung in weite Ferne gerückt ist.
Viele der vorgebrachten Bedenken sind nicht neu, sondern greifen Argumente aus der europaweit laufenden Diskussion dieses Entwurfes auf. Hierbei geht es derzeit um die Verbindlichkeit, den diese Grundverordnung national erhalten soll (Öffnungsklauseln bzw. Subsidiarität), deren Anwendbarkeit (Verordnung oder Richtlinie) und behördliche Durchsetzung (Schaffung einer europäischen Aufsichtsbehörde). Es wird aber auch um Begrifflichkeiten und deren Interpretation bzw. die Interpretationshoheit gestritten und weniger um inhaltliche Fragen des Datenschutzes selbst. Der EWSA hat insbesondere auch einen besseren Schutz des Arbeitnehmers gefordert, was sicherlich auch auf deutsche Bestrebungen zurückzuführen ist, denn der Datenschutz-Standard ist hierzulande ungleich höher als in den meisten anderen Mitgliedsstaaten. Um dadurch begründete Wettbewerbsverzerrungen für deutsche Unternehmen zu verhindern, lohnt sich in jedem Fall eine aktive Beteiligung an der Diskussion. Es ist allerdings noch zu früh, aus dem Entwurf der DS-GVO schon konkrete Handlungsempfehlungen abzuleiten.
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