Im Gründungsstadium wie auch in der weiteren Entwicklung einer Gesellschaft sollten deren rechtliche Strukturen durchdacht angelegt und dem jeweiligen Geschäftskonzept angepasst werden. Dies ist sinnvoll, um den administrativen Aufwand möglichst gering zu halten und – etwa im Falle eines Gesellschafterwechsels – Mechanismen zu haben, die der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft angemessen sind. Je klarer und transparenter die Regelungen des Gesellschaftsvertrages oder begleitender Gesellschaftervereinbarungen sind, desto größer sind die Chancen, dass sich konfliktträchtige Situationen ohne ausufernde, kostspielige Prozesse regeln lassen.
Die gesellschaftsrechtliche Beratung ist aber nicht nur bei Gesellschaftsgründungen wesentlich, sondern ebenso im weiteren Verlauf. Dies betrifft die Gesellschafterebene (z.B. Verkauf von Geschäftsanteilen, Kapitalerhöhung) in gleicher Weise wie die Geschäftsführungsebene (z.B. Akquisition von Gesellschaften, Gründung von Tochtergesellschaften).
Folgende Themenbereiche empfehlen sich für eine gesellschaftsrechtliche Beratung:
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