Eingeschränktes Widerrufsrecht bei Downloads
Ein neuer Gesetzesentwurf der Bundesregierung schränkt die Widerrufsmöglichkeit der User bei Downloads von Inhalten im Internet nun ausdrücklich ein.
Ein neuer Gesetzesentwurf der Bundesregierung schränkt die Widerrufsmöglichkeit der User bei Downloads von Inhalten im Internet nun ausdrücklich ein.
Farben und Farbzusammenstellungen sind nach der gesetzlichen Konzeption grundsätzlich schutzfähig. Problematisch ist bei Farbmarken allerdings regelmäßig die Frage, ob die erforderliche Unterscheidungskraft gegeben ist. Denn der für diese Einordnung maßgebliche Durchschnittsverbraucher wird Farben normalerweise nicht als Marken wahrnehmen, die einem bestimmten Unternehmen zuordenbar sind. Dies gilt vor allem für einzelne Farbtöne, die nicht in einer bestimmten Art und Weise mit anderen Farben kombiniert werden oder eine gewisse Form aufweisen.
Das sog. Double-Opt-In Verfahren hat sich im täglichen Onlinegeschäft weitgehend durchgesetzt, um wettbewerbsrechtliche wie datenschutzrechtliche Vorgaben nachweisbar einzuhalten. Ein Urteil des Oberlandesgerichts München (Urteil vom 27.9.2012 – 29 U 1682/12) nährt nun Zweifel an dieser sicher geglaubten Praxis.
Im Rahmen agiler Softwareentwicklung ist bei der konkreten Vertragsgestaltung besondere Sorgfalt angebracht, da sich die Zusammenarbeit in diesem Bereich meist nicht ohne weiteres klar einem bestimmten Vertragstyp zuordnen lässt. Dem Vertragstyp kommt indes schon allein deshalb erhebliche Bedeutung zu, als sich unter anderem die Ansprüche bei mangelhafter Vertragsausführung (Gewährleistungsansprüche) je nach rechtlicher Einordnung des Vertrages teils stark unterscheiden.