Update „Button-Lösung“: Beschriftung des Buttons mit „Jetzt anmelden“ genügt nicht

Update „Button-Lösung“: Beschriftung des Buttons mit „Jetzt anmelden“ genügt nicht

Im entschiedenen Fall hat ein Handelsportal seinen Kunden die Möglichkeit geboten,  Dienstleistungen und Waren anderer Unternehmer, insbesondere Restposten und 2. Wahl-Ware, zu handeln sowie Bezugsquellen zu recherchieren. Hierzu mussten sich die Kunden registrieren und ein monatliches Abonnement abschließen, was sie zur Zahlung von monatlich € 24,00 verpflichtete. Auf die Kostenpflichtigkeit wurde neben dem Anmeldeformular im „Kleingedruckten“ unter einer eher allgemeinen Überschrift hingewiesen.

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Gewinnbenachrichtigung

Gewinnbenachrichtigung

In dem vom Bundesgerichtshof (BGH, Urteil v. 9. Juni 2005 – I ZR 279/02) entschiedenen Fall hatte ein Versandhändler unaufgefordert personalisierte Gewinnbenachrichtigungen an Verbraucher gesendet, die den Eindruck erweckten, der Verbraucher habe einen Preis im Wert von ca. DM 50.000 gewonnen. Zum Erhalt des Gewinns sei nur die Rücksendung einer „Gewinn-Anforderung“ unter Beifügung von DM 50 innerhalb einer angegebenen Frist nötig. Ferner war eine kostenpflichtige 0190-Telefonnummer für „Gewinn-Auskünfte“ angegeben.

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Schutzfähigkeit von Farben (Farbmarken)

Schutzfähigkeit von Farben (Farbmarken)

Farben und Farbzusammenstellungen sind nach der gesetzlichen Konzeption grundsätzlich schutzfähig. Problematisch ist bei Farbmarken allerdings regelmäßig die Frage, ob die erforderliche Unterscheidungskraft gegeben ist. Denn der für diese Einordnung maßgebliche Durchschnittsverbraucher wird Farben normalerweise nicht als Marken wahrnehmen, die einem bestimmten Unternehmen zuordenbar sind. Dies gilt vor allem für einzelne Farbtöne, die nicht in einer bestimmten Art und Weise mit anderen Farben kombiniert werden oder eine gewisse Form aufweisen.

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Rechtssicheres Online-Marketing durch Double-Opt-In Verfahren

Rechtssicheres Online-Marketing durch Double-Opt-In Verfahren

Das sog. Double-Opt-In Verfahren hat sich im täglichen Onlinegeschäft weitgehend durchgesetzt, um wettbewerbsrechtliche wie datenschutzrechtliche Vorgaben nachweisbar einzuhalten. Ein Urteil des Oberlandesgerichts München (Urteil vom 27.9.2012 – 29 U 1682/12) nährt nun Zweifel an dieser sicher geglaubten Praxis.

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